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Entgeltfortzahlung: Bestehen Sie auf detaillierte Angaben im Attest!

Tipp: Tut er das nicht, brauchen Sie (zunächst) nicht zu zahlen. Tritt er den Beweis doch noch an, dass eine neue Krankheit vorliegt, ensteht sein Entgeltfortzahlungsanspruch rückwirkend bis zum Tag der Krankmeldung.

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