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Wenn ein 2-tägiger Ausflug sowohl dienstlich als auch privat veranlasst ist...Tipp: Bewahren Sie Unterlagen über Veranstaltungsprogramm, Besichtigungen etc. auf. Können Sie anhand dieser Unterlagen belegen, dass Sie zu Recht eine Aufteilung nach betrieblich/gesellig vorgenommen haben, kann Ihnen der Betriebsprüfer keine Nachforderung präsentieren.
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Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht |
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