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Rentenversicherungspflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer kommt nicht!

Tipp: Sollte ein Betriebsprüfer bei Ihnen bereits zu einer anderen Entscheidung gekommen sein, weisen Sie ihn auf die Gesetzesinitiative hin. Zahlen Sie keine Beiträge nach, sondern verweisen Sie auf das neue Gesetz.

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