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Studienpraktika 2006, Prüfen Sie unbedingt die Sozialversicherungspflicht!

Tipp: Damit Ihnen keine Fehler bei der Einstufung eines studentischen Praktikanten unterlaufen, informieren Sie sich, in welchem Verhältniss das Praktikum zu den Studienzeiten steht. Dafür ist vor allem wichtig, wie das Praktikum inhaltlich gestaltet ist und inwiefern die Hochschule Vorgaben für die praktische Zeit macht. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist dabei immer die Hochschul- bzw. Studienordnung selbst: Bezeichnet diese die Praktika ausdrücklich als Teil das Studiums, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. In diesem Fall sind die Höhe das Engelts, das der Student erhält, sowie dessen Arbeitszeiten unerheblich.

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