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Doppelte Haushaltsführung und steuerfreie Aufwendungen: So geht es auchTipp: Macht ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens doppelte Haushaltführung geltend, müssen Sie deren Voraussetzungen prüfen, bevor Sie dem Beschäftigten seine Aufwendungen ersetzen. Zieht die Familie vom Erstwohnsitz des Mitarbeiters an einen anderen Ort und ist dieser wieder nicht der Beschäftigungsort des Mitarbeiters, müssen hierfür natürlich triftige Gründe existieren, wenn weiterhin doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden soll. Gibt es die aber, dürfen Sie die doppelte Haushaltsführung anerkennen.
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