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Wichtig für Ihre Entgeltabrechnung bei häufigen Kurzerkrankungen Ihres Mitarbeiters

Tipp: Ist Ihr Arbeitnehmer gesetzlich Krankenversichert, können sie bei der Krankankasse nachfragen, ob eine so genannte Fortsetzungserkrankung vorliegt. Das Gericht ermächtigt die Krankenkasse, Ihnen hierüber Auskunft zu geben.

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