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So berechnen Sie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn Mitarbeiterinnen erneut schwanger werdenTipp: Aufhorchen sollten Sie als Arbeitgeber deshalb vor allem, wenn Mitarbeiterinnen Sie ansprechen und eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit vereinbaren wollen. Stimmen Sie der Beendigung der Elternzeit zu, können Sie für obigen Fall die Zahlungspflicht nicht mehr abwenden. Erkundigen Sie sich also sehr detailliert, welche Gründe dem Beendigungswunsch zu Grunde liegen. Extra Tipp: Vergessen Sie nicht, gezahlte Zuschüsse von der zuständigen Krankenkasse im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung (U2) anzufordern!
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