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07.10.2009Kündigungsfristenrechner

Damit Sie überprüfen können, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen fristgerecht kündigt oder gekündigt hat, gibt es für Sie auf ArbeitnehmerRecht24 den Kündigungsfristenrechner.
Bitte wählen Sie untenstehend das Kündigungsdatum aus und klicken Sie auf den Button, um den Termin des Kündigungzugangs durch Ihren Arbeitgeber zu berechnen.
Mit diesen Fristen darf Ihnen Ihr Arbeitgeber kündigen!
Kündigung zum:
Wichtiger Hinweis: Die einzuhaltende Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag, dem Gesetz oder auch anderen arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlagen. Bitte prüfen Sie dies unbedingt INDIVIDUELL!
Im Allgemeinen gilt gesetzlich (falls sonst nichts anderes/individuelles vereinbart) eine Kündigungsfrist gemäß § BGB 622.
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Nur ein allgemeiner Hinweis: Die einzuhaltende Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, dem Gesetz oder auch anderen arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlagen. Dies ist unbedingt INDIVIDUELL zu prüfen! Im Allgemeinen gilt gesetzlich (falls sonst nichts anderes/indiv. vereinbart) eine Kündigungsfrist gemäß § BGB 622.
Zur Sicherheit sollte stets ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Auf irgendwelche "Internet-Rechner" sollte man/frau sich NIEMALS verlassen! Das kann teuer und unangenehm werden (für beide Seiten). arbeitsrecht.org in allen Ehren - aber dieser Rechner hier scheint mir sehr unzuverlässig, da zu ungenau und vor allem nicht fallspezifisch! Die juristische Antwort auf eine (arbeits-)rechtlich motivierte Frage heißt generell: "ES KOMMT DRAUF AN..."! Also, im Zweifelsfall bitte alles individuell prüfen (lassen)!
LG, P.
P.S. @ arbeitsrecht.org: Bitte mal den Rechner prüfen bzw. die "Verallgemeinerung" einschränken! Kündigungsrecht ist ganz und gar nicht so simpel, wie hier dargestellt!!!