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06.10.2009

Mutterschutzrechner

Sie sind schwanger und möchten wissen wie lang Ihr Mutterschutz ist?

Dann berechnen Sie mit dem Mutterschutzrechner auf ArbeitnehmerRecht24 ganz bequem, wann Ihre Mutterschutzfrist beginnt und wann sie endet - auch bei Mehrlingsgeburten.

Bitte geben Sie Ihr Entbindungsdatum ein und klicken Sie an, ob es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt.


Mustervorlage: Antrag auf Elternzeit

Mustervorlage: Antrag auf Elternzeit

Möchten Sie in Elternzeit gehen, müssen Sie dies frist- und formgerecht bei Ihrem Arbeitgeber anmelden (§ 16 Abs. 1 BEEG). Dabei sind 3 Punkte wichtig: Antragsfrist, Inhalt und Form des Antrags...

€ 3,90

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User-Kommentare zum Artikel

J. am 18.07.10 21:50
Ich bin Ausländerin und ich habe im April im Arbeit im Deutschland angefangt und jetzt läuft 6Monaten des Probezeites. Jetzt habe ich meine Schwangerschaft festgestellt. Kann mein Arbeitgeber mein Arbeitsvertrag aufheben?
RA Schrader am 16.03.10 11:03
Für die Mutterschutzzeiten dürfen Ihnen keine Urlaubstage abgezogen werden.

Gruß

Arno Schrader
Karen O. am 15.03.10 20:12
hallo, habe da mal eine Frage: Bin am 19. Okt. 2009 nach drei Jahren Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Arbeite einen Tag in der Woche (laut Vertrag gibt es 36 Tage Urlaubsanspruch bei 6 Arbeitstagen). Ich bin jetzt wieder schwanger und werde am 01.05.2010 wieder in Mutterschutz gehen ( vorrauss. Endbindungstermin 12.06.2010). Meine Frage ist jetzt wieviel Urlaubsabspruch ich habe und bis wann dieser berechnet wird. Vielen Dank!
Nelli am 01.01.10 18:30
Habe eine Frage bezgl. Mutterschutz und Urlaub.
Mein Endbindungstermin ist 24.7.10
Mutterschutz Anfang 12.06.10 Ende 18.09.10
Habe im Jahr 28 urlaubstage...Wieviel Urlaub steht mir nun zu??
die arbeit sagt 12 Tage ich bin aber auf 20 gekommen, jeder gibt mir andere Informatione, welche ist nun richtig?
RA Schrader am 18.12.09 12:57
Wurde ein Beschäftigungsverbot durch den Arzt oder Arbeitgeber ausgesprochen? Dann bitte dort nochmals nachfragen.

Gruß Arno Schrader
hannes jeschan am 17.12.09 18:00
hallo, wir haben da mal eine frage zur muschu-frist.
meine lebensgefährtin ist im aussendienst tätig und soll ab ende des dritten monat zu hause bleiben, bis nach der entbindung.unsere Frage, wann ist das, wenn der entbindunstermin der 23.07.2010 ist. Jeder erzählt es uns anders, die einen sagen im dritten monat muss sie zu hause bleiben, ab wann zählt der dritte monat, nach der letzten blutung oder nach der zeugung der kinder. wir bekommen zwillinge.
vielen dank für ihre mühe im voraus.
schönen tag noch
hannes und manu
Anke H. am 16.12.09 08:28
Wie schauts aus bei Frühgeburten?
Diese Option fehlt hier leider zur Auswahl!

Grüße
ArbeitnehmerRecht Team am 05.11.09 12:14
Liebe Userinnen und User,

wir haben den Mutterschutzrechner geprüft und den Berechnungsfehler behoben, der bei vereinzelten Daten aufgetreten ist.

Vielen Dank noch einmal für den Hinweis. Wir freuen uns immer über Lob, Kritik und wichtige Hinweise.

Beste Grüße
Ihr ArbeitnehmerRecht24 Team
ArbeitnehmerRecht Team am 30.10.09 14:26
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden das Problem prüfen und schnellstens beheben.

Beste Grüße
das ArbeitnehmerREcht24 Team
Petra H. am 26.10.09 12:42
Der Rechner scheint sich um einen Tag zu "vertun". Das tatsächliche Ende der MuSchu-Frist liegt jeweils einen Tag später (Beispiel: Termin 19.10.2009, letzter Tag MuSchu 14.12. - und nicht der 13.12.). Bitte mal prüfen!
 

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