Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Urteile
Der Fall: Ein gläubiger Moslem, der in einem Warenhaus als „Ladenhilfe“ beschäftigt war, sollte eines Tages in der dortigen Getränkeabteilung arbeiten. Doch das wollte er nicht: Als Moslem sei ihm jeglicher Umgang mit Alkohol verboten. Nachdem mehrmalige Arbeitsaufforderungen des Arbeitgebers erfolglos blieben, kündigte dieser fristlos, hilfsweise fristgerecht. Der Arbeitnehmer klagte nun. Zur Begründung für seine Haltung berief er sich auf seine Religionsfreiheit.
weiterlesen„Je älter, desto mehr Urlaub“ geht nicht!
26.04.2011
Der Fall: In einem Einzelhandels-Tarifvertrag waren u. a. nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche geregelt. Danach besteht bei einer 6-Tage-Woche.
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Der Fall: Eine Frau war im Bereich „International Marketing“, dem der „Vicepresident“ E. vorstand, als eine von 3 Abteilungsleitern beschäftigt. Als die Stelle von E. frei wurde, wurde diese mit einem Mann und nicht mit der damals schwangeren Arbeitnehmerin nach besetzt.
weiterlesenNichtberücksichtigung bei der Stellenbesetzung führt allenfalls zu einem Schadensersatzanspruch
16.12.2010
Der Fall: Dort hatte sich ein Bewerber für die Stelle eines Professors an einer evangelischen Hochschule interessiert. Die Stelle erhielt aber eine Mitbewerberin.
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Laut einem Tarifvertrag endet das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen des Renteneintrittsalters – hier 65. Ein Arbeitnehmer hielt genau das für eine Altersdiskriminierung und klagte.
weiterlesenEin Arbeitgeber hatte im Dezember 2007 im Internet eine offene Stelle für einen Entwicklungsingenieur ausgeschrieben. Grundsätzlich hätte er sich hier an die Agentur für Arbeit wenden müssen,
weiterlesenDiskriminierung „älterer“ Bewerber
10.11.2010
Ein 1958 geborener Volljurist hatte sich auf eine Stellenanzeige in einer juristischen Fachzeitschrift beworben. Gesucht wurde „ein(e) junge(r) engagierte(r) Volljuristin/Volljurist“
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Der Fall: Ein Arbeitgeber schloss mit seinem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit Null für alle Arbeitnehmer, die 59 Jahre oder älter waren. Konkret war das Modell „18 + 12 + 24“ beabsichtigt:
weiterlesenDer Fall: Eine Teilzeiterin wollte vor Gericht klären lassen, wann eine Vergütungspflicht für geleistete Vertretungsstunden eintritt: schon ab der ersten Vertretungsstunde oder erst dann, wenn die geleisteten Vertretungsstunden das vereinbarte Kontingent unentgeltlich zu leistender Mehrarbeit überschritten haben?
weiterlesen2-Monats-Frist des AGG auf dem Prüfstand
10.11.2010
Eine 41jährige hatte sich in einem Callcenter beworben. In der Ausschreibung war eine Altersspanne von 18 bis 35 Jahren angegeben. Außerdem wurde ein Bewerber „für unser junges Team“ gesucht.
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