Der Fall:Eine Arbeitnehmerin war seit 1994 bei einem Zeitungsverlag als Redakteurin beschäftigt, zuletzt in der Redaktion Reise/ Stil. Im Arbeitsvertrag fand sich die folgende Klausel: „Der Verlag behält sich vor, dem Redakteur andere redaktionelle oder journalistische Aufgaben, auch an anderen…
Mehr lesen