Präventive Arbeitsplatzgestaltungen, die unabhängig von einer drohenden oder bereits in die Wege geleiteten Kündigung erfolgen, dienen der Sicherung des Arbeitsplatzes. Weil der Druck eines laufenden Kündigungsverfahrens fehlt, haben Sie meist in recht hohem Maße Wahlmöglichkeiten, wo und wann Sie tätig werden wollen.
Vor allem im gewerblichen Bereich, aber keineswegs nur dort, ist behinderungs- und alternsgerechte Arbeitsplatzgestaltung als präventive Maßnahme zur Erhaltung von Beschäftigungsmöglichkeiten und zum Gesundheitsschutz der Kollegen notwendig. Wenn Sie sich als SBV regelmäßig dafür engagieren, werden Sie den Herausforderungen durch eine wachsende Zahl vor allem älterer schwerbehinderter Menschen infolge der steigenden Altersgrenze in vorbildlicher Weise gerecht.
Praxistipp: Prüfen Sie den betrieblichen Bedarf für behinderungs- und alternsgerechte Arbeitsplatzgestaltung regelmäßig. Beobachten Sie vor allem die Arbeitsplatzbelastungen Ihrer schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen kontinuierlich.
Beobachten Sie die Arbeitsbelastungen Ihrer Kollegen. Gehen Sie dabei möglichst mit 3 Methoden vor:
Erstellen Sie eine Liste der schwerbehinderten Menschen mit besonderen Arbeitsplatzbelastungen. Erweitern Sie diese Liste um eine Planung, wann Sie die notwendige Gestaltung angehen wollen.
Welche Arbeitsplätze sollten möglichst bald umgestaltet werden? Wo ist die Chance für eine erfolgreiche Maßnahme besonders gut? Legen Sie erst nur eine realistische Zahl von prioritär zu gestaltenden Arbeitsplätzen fest. Gehen Sie zeitgleich möglichst nur 1 oder 2 Arbeitsplätze an. Schaffen Sie sich nicht zu viele Baustellen, auf jeden Fall nicht mehr als 3 bis 5 unterschiedliche Arbeitsplätze gleichzeitig.
Wichtig: Nur im Konsens mit dem Betroffenen haben Sie wirklich gute Umsetzungschancen. Und bedenken Sie das amerikanische Sprichwort: Nichts ist erfolgreicher als der Erfolg. Nur wenn Sie bei Arbeitsplatzgestaltungen erfolgreich sind, bleiben Sie dauerhaft in dem Geschäft.
Praxistipp: Bei der Auswahl der Arbeitsplätze, deren behinderungsgerechte Gestaltung Sie angehen wollen, achten Sie auch darauf, dass zumindest ein Teil gute Erfolgschancen aufweist. Dies ist oft dann der Fall, wenn Sie ausreichend Bündnispartner im Unternehmen für das Vorhaben gewinnen können.
Mit diesem Vorschlag will ich keinen unrealistischen sozialen Frieden predigen. Natürlich gibt es auch immer wieder Fälle, in denen Arbeitsplatzgestaltungen im heftigen Konflikt durchgesetzt werden müssen.
Gewinnen Sie betriebliche und außerbetriebliche Unterstützer für die Gestaltungsmaßnahmen. Eigentlich ist dieser Schritt oft schon im Vollzug der Schritte 1 bis 3 eingeleitet oder sogar umgesetzt. Trotzdem: Klären Sie in jedem Fall vor dem offiziellen Tätigwerden vorab, wer Ihren Gestaltungsvorschlag im Unternehmen unterstützen würde. Infrage kommen vor allem Betriebsrat/Personalrat, direkter Vorgesetzter (der sollte mindestens offen dafür sein), Betriebsarzt, betrieblicher Arbeitsschutz, vielleicht auch die Arbeitsvorbereitung. Holen Sie sich nötigen fachlichen Rat auch bei externen Stellen wie beim Technischen Beratungsdienst des Integrationsamts oder beim Integrationsfachdienst.
Stellen Sie einen entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber. Die Notwendigkeit einer behinderungs- und alternsgerechten Arbeitsplatzgestaltung muss in geeigneter Weise an den Arbeitgeber herangetragen werden. Manchmal reicht ein mündlicher Vorschlag in der Monatsbesprechung mit der Geschäftsführung aus, manchmal müssen Sie die Gestaltung schriftlich beantragen. Klären Sie, welche Form Ihr Arbeitgeber für notwendig erachtet.
Initiieren und begleiten Sie die Einbeziehung externer Experten – die bringen manchmal auch Geld mit. Am bes ten zuerst beim Integrationsamt nachfragen und den Experten dann zu einem Betriebsbesuch einladen. Sollte ein Reha-Träger zuständig sein, wird das Integrationsamt die notwendige Weitergabe eines Antrags veranlassen.
Beobachten Sie nach Abschluss der Maßnahme, ob sie sich bewährt. Veranlassen Sie notfalls Nachbesserung.