Arbeitsplatz
Urteile
Ausübung erfordert Rücksichtnahme
26.04.2011
Der Fall: Während ihrer Elternzeit sollte eine Arbeitnehmerin 3 Tage von zu Hause aus und 2 Tage im Unternehmen (Arbeitsweg ca. 30 km) arbeiten. Einige Monate später erhielt sie die Info, dass ihr bisheriges Büro geschlossen worden sei und sie deswegen 2 Tage pro Woche in der Konzernzentrale in London arbeiten solle. Die Reisekosten seien von ihr zu tragen. Die Arbeitnehmerin klagte hiergegen.
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Wer an seinem Arbeitsplatz einer dauerhaften Videoüberwachung unterliegt (auch wenn sie seinem Schutz dient), muss einen schwerwiegenden Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht verkraften. Dementsprechend strenge Prüfungsmaßstäbe gelten hier.
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Der Fall: 6 Angestellte einer Transportfirma hatten ihre Tankkarten dazu verwendet, fremde Lkw zu betanken und dafür von den jeweiligen Fahrern Geld zu nehmen. Anschließend reichten sie die Tankbelege bei ihrem Arbeitgeber ein.
weiterlesenWeiterarbeit nur bei Verlangen?
23.03.2011Die V GmbH führte in einem Druckzentrum, das ihrem Auftraggeber gehört, eine Kleinpaketfertigung durch. In diesem Druckzentrum war seit knapp 10 Jahren eine Arbeiterin der V GmbH beschäftigt.
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In einem Unternehmen, das im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen durchführt, müssen die Mitarbeiter Dienstkleidung tragen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber bestimmte Vorgaben für das Aussehen seiner Mitarbeiterinnen gemacht
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Die AOK Sachsen hatte einen Angestellten zum Datenschutzbeauftragten bestellt. Später fusionierten die AOK Sachsen und die AOK Thüringen. Datenschutzbeauftragter wurde nun ein anderer Mitarbeiter.
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Der Leiter einer Betriebsstätte durfte den Dienst-Pkw jederzeit für dienstliche Zwecke nutzen. Dies war zwar nicht im Arbeitsvertrag geregelt, hatte sich aber so eingebürgert.
weiterlesenArbeitgeber haftet nur bei Vorsatz
22.11.2010Der Fall: Ein Arbeitnehmer prallte beim Umdrehen mit der Stirn gegen eine an einem Kran aufgehängte ca. 250 kg schwere Schraubmaschine. Der Arbeitnehmer befand sich anschließend in stationärer und danach noch einige Wochen in ambulanter Behandlung. Der Arbeitnehmer verklagte nun seinen Arbeitgeber auf Zahlung eines Schmerzensgelds von 10.000 €.
weiterlesenNicht immer können Sie problemlos versetzen
07.07.2010
Der Fall: Eine Mitarbeiterin war in einer Klinik beschäftigt. Ein bestimmter Bereich war ihr im Arbeitsvertrag nicht zugeteilt worden. Sie wurde jahrelang in der psychiatrischen Abteilung eingesetzt; dann versetzte sie der Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerin klagte hiergegen.
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Der Fall: Führt ein Steuerpflichtiger kein Fahrtenbuch, werden abrechnungstechnisch für den privaten Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeugs pauschal 1 % des inländischen Bruttolistenpreises angesetzt. Ein Unternehmensberater hatte nun mehrere Kraftfahrzeuge in seinem Betriebsvermögen. Er nutzte alle Fahrzeuge auch privat. Seine Ehefrau hatte hingegen eidesstattlich versichert, nur ihr eigenes Fahrzeug zu nutzen. Gleichwohl hat das Finanzamt die 1-%-Regelung mehrfach angewendet. Der Unternehmer klagte dagegen – erfolglos
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