Urteile

15.01.2011

Ist bei einem Lehrstellenwechsel eine 2. Probezeit möglich?

Der Fall: Ein Tischlerlehrling hatte seinen Ausbildungsbetrieb gewechselt, weil sein erster Ausbilder die Lehre nicht fortführen konnte. Beim neuen Ausbilder begann er das letzte Lehrjahr mit einer Probezeit von 4 Monaten. Doch auch hier gab es ein vorzeitiges Ende: Der Lehrherr kündigte das Ausbildungsverhältnis noch in der Probezeit. Der Azubi war nun der Meinung, die Probezeit sei unverhältnismäßig lang und die Kündigung deswegen unwirksam.

Das Urteil: Das Gericht sah das anders. Bei einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs darf eine neue Probezeit vereinbart werden. Denn der neue Arbeitgeber kennt den Azubi nicht und muss ihn testen können. Und eine 4-monatige Dauer ist ebenfalls nicht zu beanstanden (LAG Schleswig- Holstein, 12.8.2010, 4 Sa 120/10).

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