Arbeitszeit

Urteile

Wenn Sie die Arbeitszeiten festlegen wollen, brauchen Sie gute Argumente!

10.02.2011

In einem Fall, den das LAG Schleswig-Holstein kürzlich zu entscheiden hatte, war eine Frau als Änderungsschneiderin beschäftigt. Nach der Geburt und anschließender Elternzeit wollte sie in Teilzeit weiterarbeiten

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Überstunden: Unklare Regelungen können für Ihren Arbeitgeber teuer werden

14.01.2011

Ein Arbeitnehmer forderte die Auszahlung seines Überstundenguthabens im Wert von 102 Stunden.

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Bei Verstoß gegen eine Betriebsvereinbarung droht kein Knast

09.12.2010

Bei einem Arbeitgeber galt eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Gegen diese hatte der Arbeitgeber verstoßen.

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Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten kann in der gesetzlichen Ruhezeit erfolgen

02.12.2010

Ein Beschäftigter war vom 1.5.2007 bis zum 31.3.2010 als Assistenzarzt in einer Klinik beschäftigt. Der Arzt leistete außerhalb seiner regulären Arbeitszeit noch Bereitschaftsdienste von jeweils 10 Stunden.

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Betriebsrat: Freizeitausgleich kommt vor der Vergütung

10.11.2010

Ein Arbeitnehmer hatte eine regelmäßige Arbeitszeit von zuletzt 18 Wochenstunden. Daneben war er Betriebsrat und Mitglied im Betriebsausschuss. Die Teilnahme an Sitzungen und Schulungen überstieg seine regelmäßige Arbeitszeit.

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Kein Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag

16.06.2010

Der Fall: Auf das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers war der Manteltarifvertrag für die Brot- und Backwarenindustrie anwendbar. Dieser Tarifvertrag sieht vor, dass für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ein Zuschlag in Höhe von 175% gezahlt wird. Und den hatte der Arbeitgeber bis 2007 auch für den Ostersonntag gezahlt. Seitdem leistete er aber „nur noch“ den tariflichen Sonntagszuschlag in Höhe von 75%. Der Arbeitnehmer klagte nun auf Zahlung der 175 %, denn der Oster- und der Pfingstsonntag seien in der christlichen Welt Feiertage. Deshalb stünde ihm nicht nur der Sonntagszuschlag von 75 %, sondern vielmehr der Feiertagszuschlag von 175 % zu. Außerdem sei eine betriebliche Übung entstanden.

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Betriebsvereinbarung ist unbedingt einzuhalten

09.06.2010

Der Fall: Ein Arbeitgeber und sein Betriebsrat hatten eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit geschlossen. Einige Arbeitnehmer überzogen danach die vorgegebene Arbeitszeit. Der Arbeitgeber forderte die Betreffenden daraufhin auf, sich an die vereinbarten Arbeitszeitgrenzen zu halten. Als es trotzdem zu weiteren Arbeitszeitverstößen kam und der Arbeitgeber nicht reagierte, zog der Betriebsrat vor Gericht. Er wollte dem Arbeitgeber verbieten lassen, die Arbeit von Arbeitnehmern außerhalb der Arbeitszeitgrenzen weiter zu dulden.

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