Kündigung

Als Kündigung wird die Erklärung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern verstanden, mit der das Arbeitsverhältnis einseitig beendet wird. Wichtig ist es hier die Schriftform. Es ist immer ein Originalschreiben mit Originalunterschrift zu übergeben, da die Kündigung sonst unwirksam ist. Der Arbeitnehmer sollte den Zugang der Kündigung sicher stellen –  die Kündigung also am besten vor Zeugen im Betrieb übergeben. Kündigt der Arbeitgeber, und will er sich dabei den Empfang vom Arbeitnehmer quittieren lassen, sollte der Arbeitnehmer das Empfangsbekenntnis nicht unterschreiben. Denn der Arbeitgeber muss den Zugang beweisen. Warum sollte der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit der Unterschrift den Beweis quasi frei Haus liefern?