Menschen mit Behinderungen

Urteile

Werden nur Schwerbehinderte oder auch „nur“ Behinderte geschützt?

27.03.2011

Einer ausgebildeten Gesundheitskauffrau ist ein GdB (Grad der Behinderung) von 40 anerkannt worden. Ihr Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen war aber zurückgewiesen worden. Die Frau bewarb sich nun für die Stelle einer Sekretärin des Chefarztes und wies dabei ausdrücklich auf den bei ihr vorliegenden GdB von 40 hin.

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Hintertür für den Arbeitgeber, wenn dieser eine längere Probezeit braucht

15.01.2011

Ein Arbeitnehmer war zunächst unbefristet mit einer Probezeit von 6 Monaten eingestellt worden. Aufgrund einer schweren Behinderung konnte er aber nicht (sofort) die gewünschte Leistung bringen.

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Vorsicht: Fehlende Zustimmung des Betriebsrats müssen Sie erst hinterfragen

03.01.2011

Der Fall: Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hatte in einem Gerichtsverfahren gegen seinen Arbeitgeber erreicht, dass er nach entsprechender Vertragsänderung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz eingesetzt wird

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Schwerbehinderung muss innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung mitgeteilt werden

22.12.2010

Der Fall: Ein Arbeitgeber musste einige Mitarbeiter entlassen. Dazu vereinbarte er mit seinem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit Namensliste

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Anforderungsprofil ist bei der Stellenbesetzung unverzichtbar

07.07.2010

Der Fall: Ein Schwerbehinderter war als 1-€-Jobber bei einer Kommune im Archiv beschäftigt. Die Gemeinde schuf nun eine neue befristete Archivstelle, auf die sich auch der 1-€-Jobber bewarb. Die Kommune besetzte die Stelle aber mit einem anderen Bewerber. Der 1-€-Jobber klagte daraufhin: Nach Art. 33 Abs. 2 GG müsse jeder geeignete Deutsche Zugang zum öffentlichen Dienst haben. Danach hätte auch er berücksichtigt werden müssen. Zudem klagte er eine Entschädigung nach dem AGG ein – wegen Altersdiskriminierung und Diskriminierung wegen seiner Schwerbehinderung.

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Auch Zusatzurlaub für Schwerbehinderte muss abgegolten werden

11.06.2010

Der Fall: Geklagt hatte ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, der von September 2004 bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses im September 2005 arbeitsunfähig erkrankt war. Von seinem Arbeitgeber verlangte er dann dreierlei: die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs, die Abgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs und die Abgeltung des übergesetzlichen Tarifurlaubs für die Jahre 2004 und 2005. Nachdem ihm die Abgeltung des Mindesturlaubs zugesprochen worden war, forderte er vor dem BAG noch die Abgeltung des Schwerbehindertenurlaubs und des übergesetzlichen Tarifurlaubs.

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