In der Schwerbehindertenvertretung müssen Sie Ihre Rechte aus Bundesteilhabegesetz (BTHG) und betrieblichem Wiedereingliederungsmanagement (BEM) kennen und in der betrieblichen Praxis korrekt einfordern. Ob Inklusion, Diskriminierung, ältere Menschen oder Betriebssport – bei uns finden Sie Beiträge mit Tipps und Urteilen für Ihre Schwerbehindertenvertretung.
Der Fall: Das Kultur- und Umweltdezernat des Landschaftsverbands Rheinland hatte eine Leitungsstelle beim Amt für Denkmalpflege zu besetzen. Es bewarben sich 2 nicht schwerbehinderte Personen. Im Werkstattteam, das der zu besetzenden leitenden Stelle untergeordnet ist, sind hingegen 2 schwerbehinderte Arbeitnehmer…
Mehr lesenDer Fall: Die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung war angefochten worden. DerAnfechtungsgrund war: Der Wahlvorstand hatte einen per Fax eingereichten Wahlvorschlag zurückgewiesen. Dies aber sei zu Unrecht geschehen, klagte ein Mitarbeiter. Letztlich musste das BAG über die Anfechtung entscheiden. Das Urteil: Die…
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