Tarifvertrag

Urteile

Betriebsübergang: Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag schlägt Haustarifvertrag

07.09.2010

Das Arbeitsverhältnis eines ver.di-Mitglieds war durch Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen. Beim alten Arbeitgeber galt für ihn sowohl ein allgemeinverbindlicher Flächen- als auch ein Haustarifvertrag.

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Auch öffentlicher Arbeitgeber muss den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten

07.09.2010

Ein Beschäftigter war seit 1987 beim Bundesnachrichtendienst (BND) in Pullach bei München beschäftigt. Mit der Verlagerung des Hauptstadtsitzes von Bonn nach Berlin mussten viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes umziehen.

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