Tarifvertrag
Urteile
Das Arbeitsverhältnis eines ver.di-Mitglieds war durch Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen. Beim alten Arbeitgeber galt für ihn sowohl ein allgemeinverbindlicher Flächen- als auch ein Haustarifvertrag.
weiterlesenEin Beschäftigter war seit 1987 beim Bundesnachrichtendienst (BND) in Pullach bei München beschäftigt. Mit der Verlagerung des Hauptstadtsitzes von Bonn nach Berlin mussten viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes umziehen.
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