Urlaub

Urlaub ist eine bezahlte Freistellung zur Erholung. Arbeitnehmer haben einen Anspruch hierauf, nach dem BUrlG. Der Urlaub wird im Gesetz in Werktagen bemessen – Montag bis Samstag. Bei einer Fünf- Tage-Woche  (oder weniger als Fünf-Tage-Woche) muss entsprechend umgerechnet werden. Wichtig: Arbeiten Teilzeit-Angestellte an jedem Arbeitstag, aber weniger Stunden, haben sie den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeit-Beschäftigte. Arbeiten sie an weniger Tagen, ist entsprechend umzurechnen. Ein Berechnungsbeispiel wäre schön.