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20.8.2008 So stellen Sie Azubis rechtssicher ein
Bald ist es wieder so weit – Auszubildende werden eingestellt. Beim Aufsetzen des Vertrages sollten Sie einige wesentliche Dinge beachten. Schriftlicher Ausbildungsvertrag Das Ausbildungsverhältnis wird durch den Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags begründet. Auch ein mündlicher Ausbildungsvertrag ist rechtswirksam. Als Ausbildender sind Sie aber verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Vertrags vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich festzulegen. Daher schließen Sie den Ausbildungsvertrag gleich schriftlich ab. Folgende wesentlichen Vertragsbedingungen müssen darin schriftlich festgehalten werden:
Wichtiger Hinweis: Vergessen Sie nicht, dass der Auszubildende bzw. dessen gesetzliche Vertreter ein Exemplar des Ausbildungsvertrags erhalten müssen. Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht |
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