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13.10.2008

Leistungsbeurteilung: Das kann Ihr Bewerber

Ein zentraler Bestandteil der Zeugnisbewertung ist die Leistungsbeurteilung des Arbeitszeugnisses. Hier geht es um
  • die Leistungsbereitschaft,
  • die Arbeitsbefähigung,
  • die Arbeitsweise,
  • das Arbeitsergebnis,
  • besondere Arbeitserfolge,
  • die Mitarbeiter-Führungskompetenz und
  • die abschließende Zufriedenheitsformel.


1. Leistungsbereitschaft: Das „Wollen“ Ihres Bewerbers

Die Bewertung der Leistungsbereitschaft bezieht sich auf das „Wollen“ Ihres Bewerbers in seinem früheren Arbeitsverhältnis. Darunter fallen insbesondere
  • die Arbeitsbereitschaft,
  • der Arbeitswille,
  • die Motivation und
  • die Eigeninitiative.

Folgende Formulierungen bringen die jeweilige Bewertung zum Ausdruck:

Zeugnisformulierung

Sehr gut:  Er zeigte stets außerordentliche Initiative, großen Fleiß und Eifer. / Er war stets hoch motiviert und zeigte außergewöhnliches Engagement bei der Lösung von Arbeitsaufgaben.

Gut: Er zeigte stets Initiative, Fleiß und Eifer. / Er war stets motiviert und engagiert bei der Lösung von Arbeitsaufgaben.

Befriedigend: Er zeigte Initiative, Fleiß und Eifer. / Er war motiviert und engagiert bei der Lösung von Arbeitsaufgaben.

Ausreichend: Er zeigte Initiative, Fleiß und Eifer in ausreichendem Maße. / Er erfüllte seine Aufgaben den Erwartungen entsprechend.

Mangelhaft:
Er erfüllte seine Aufgaben im Allgemeinen den Erwartungen entsprechend.


2. Arbeitsbefähigung: Das „Können“ Ihres Bewerbers

Bei der Arbeitsbefähigung werden Aussagen zum „Können“ Ihres Bewerbers getroffen. Das umfasst insbesondere seine
  • Auffassungsgabe,
  • Belastbarkeit,
  • Erfahrungen und Kenntnisse,
  • intellektuellen Fähigkeiten sowie seine
  • Fähigkeit zur Problemlösung.

Folgende Formulierungen bringen die jeweilige Bewertung zum Ausdruck:

Sehr Gut: Er bewältigte neue Arbeitssituationen stets sehr gut und sicher. / Auf Grund seiner hervorragenden Fachkenntnisse und seiner langjährigen Berufserfahrung bewältigte er neue Arbeitssituationen stets sehr gut und sicher.

Gut: Er bewältigte neue Arbeitssituationen stets gut und sicher. / Auf Grund seiner umfassenden Kenntnisse und Fertigkeiten bewältigte er neue Arbeitssituationen stets gut und sicher.

Befriedigend: Er bewältigte neue Arbeitssituationen erfolgreich. / Auf Grund seiner Kenntnisse und Fertigkeiten bewältigte er neue Arbeitssituationen stets zu unserer Zufriedenheit.

Ausreichend: Er passte sich neuen Arbeitssituationen an. / Er verfügt über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und wurde den Anforderungen des Arbeitsplatzes gerecht.

Mangelhaft: Er passte sich neuen Arbeitssituationen meist ohne größere Schwierigkeiten an. / Er verfügt über Kenntnisse und Fertigkeiten und wurde den Anforderungen des Arbeitsplatzes meistens gerecht.


3. Arbeitsweise: Der „Stil“ Ihres Bewerbers

Bei der Bewertung der Arbeitsweise werden Feststellungen zum „Stil“ Ihres Bewerbers gemacht, insbesondere zu seiner
  • Diskretion,
  • Loyalität,
  • Selbstständigkeit,
  • Sorgfalt,
  • Vertrauenswürdigkeit und
  • Zuverlässigkeit.

Folgende Formulierungen bringen die jeweilige Bewertung zum Ausdruck:

Sehr gut: Er erledigte seine Aufgaben stets selbstständig mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit. / Er war in höchstem Maße stets zuverlässig und uneingeschränkt loyal. Durch seine kreative und selbstständige Arbeitsweise konnte er sich stets auf jede Arbeitssituation einstellen und ist damit vielseitig einsetzbar.

Gut: Er erledigte seine Aufgaben stets selbstständig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit. / Er war in höchstem Maße zuverlässig und uneingeschränkt loyal. Durch seine kreative und selbstständige Arbeitsweise konnte er sich auf jede Arbeitssituation einstellen und ist damit vielseitig einsetzbar.

Befriedigend: Er erledigte seine Aufgaben stets sorgfältig und genau. / Er war stets zuverlässig und loyal. Durch seine kreative und selbstständige Arbeitsweise konnte er sich auf Arbeitssituation einstellen und ist damit vielseitig einsetzbar.

Ausreichend: Er erledigte seine Arbeiten mit Sorgfalt und Genauigkeit. / Er zeigte keinerlei Unsicherheiten bei der Ausführung seiner Arbeitsaufgaben.

Mangelhaft: Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben im Allgemeinen sorgfältig und genau. / Er war zumeist um eine sorgfältige und genaue Arbeitsweise bemüht.


4. Arbeitsergebnis: Der „Erfolg“ Ihres Bewerbers

Zum Arbeitsergebnis als „Erfolg“ Ihres potenziellen Mitarbeiters gehören insbesondere folgende Kriterien:
  • Arbeitsmenge,
  • Arbeitstempo,
  • Arbeitsqualität,
  • Überzeugungskraft und
  • Verhandlungsgeschick.

Folgende Formulierungen bringen die jeweilige Bewertung zum Ausdruck:

Sehr gut: Er hat sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht stets sehr gute Arbeitsergebnisse erzielt. / Er zeigte stets eine sehr gute Arbeitsqualität.

Gut: Er hat sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht stets gute Arbeitsergebnisse erzielt. / Er zeigte stets eine gute Arbeitsqualität.

Befriedigend: Er hat sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht gute Arbeitsergebnisse erzielt. / Er zeigte eine überdurchschnittliche Arbeitsqualität.

Ausreichend: Seine Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen. / Er arbeitete sorgfältig und genau.

Mangelhaft: Seine Arbeitsergebnisse entsprachen im Allgemeinen den Anforderungen. / Er arbeitete oft sorgfältig und genau.


5. Besondere Arbeitserfolge: Wenn Ihr Bewerber Herausragendes geleistet hat

Zu den besonderen Arbeitserfolgen Ihres Bewerber in seinem früheren Arbeitsverhältnis gehören etwa
  • Arbeitnehmererfindungen,
  • Beförderungen,
  • die Lösung besonders schwieriger Sonderfälle,
  • die Übernahme oder der Aufbau einer Abteilung sowie
  • Umsatz- und Gewinnsteigerungen.

Einen besonderen Arbeitserfolg können Sie etwa folgender Formulierung entnehmen:

Er konnte trotz schwieriger Wirtschaftslage die Umsätze und Gewinne seiner Abteilung steigern und den Kundenstamm weiter ausbauen. Damit gehört er zu den besten Abteilungsleitern unseres Hauses.


6. Mitarbeiter-Führungskompetenz: Wenn Ihr Bewerber Vorgesetzter war

Soweit der Bewerber eine Vorgesetztenfunktion ausgeübt hat, sollten Sie die Aussagen zur Mitarbeiter- Führungskompetenz im Arbeitszeugnis genauer unter die Lupe nehmen. Wichtige Führungsgesichtspunkte sind dabei die Erfolge bei der
  • Mitarbeiterauswahl,
  • die Anzahl und Qualifikation der unterstellten Mitarbeiter,
  • die Arbeitszufriedenheit in der unterstellten Arbeitsgruppe/ Abteilung,
  • die Delegation von Verantwortung,
  • die erzielten Gruppen- und Abteilungsergebnisse,
  • der Kompetenzumfang und
  • die Fähigkeit zur Motivation und Förderung der Untergebenen.

Folgende Formulierungen bringen die jeweilige Bewertung zum Ausdruck:

Sehr gut: Durch seine fach- und personenbezogene Führung motivierte er die ihm unterstellten Mitarbeiter stets zu sehr guten Leistungen. / Er delegierte die Arbeit in seiner Abteilung stets hervorragend und konnte seine Untergebenen stets zu hervorragenden Leistungen motivieren.

Gut: Durch seine fach- und personenbezogene Führung motivierte er die ihm unterstellten Mitarbeiter stets zu guten Leistungen. / Er delegierte die Arbeit in seiner Abteilung hervorragend und konnte seine Untergebenen stets zu guten Leistungen motivieren.

Befriedigend:  Durch seine fach- und personenbezogene Führung motivierte er die ihm unterstellten Mitarbeiter zu guten Leistungen. / Er delegierte die Arbeit in seiner Abtei lung und konnte seine Untergebenen voll zufrieden stellenden Leistungen motivieren.

Ausreichend: Durch seine fach- und personenbezogene Führung motivierte er die ihm unterstellten Mitarbeiter zu zufrieden stellenden Leistungen. / Er konnte die Arbeit in seiner Abteilung delegieren und seine Untergebenen motivieren.

Mangelhaft: Er bemüht sich, durch eine fach- und personenbezogene Führung die ihm unterstellten Mitarbeiter zu motivieren. / Er konnte oft die Arbeit in seiner Abteilung delegieren und seine Untergebenen zu meist zufrieden stellenden Leistungen motivieren.


7. Abschließende Zufriedenheitsformel: Die „Gesamtnote“

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss in jedem Fall eine abschließende Leistungsbeurteilung enthalten. Dabei werden regelmäßig folgende „Zufriedenheitsformeln“ verwendet:

Sehr gut: Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. / Wir waren mit seinen Leistungen außerordentlich zufrieden. / Seine Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden. / Er hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt.

Gut: Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. / Wir waren mit seinen Leistungen voll und ganz zufrieden. / Seine Leistungen waren voll und ganz zufrieden stellend. / Er hat unsere Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen.

Befriedigend: Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer (vollen) Zufriedenheit erledigt. / Seine Leistungen waren stets zufrieden stellend. / Er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und Weise entsprochen.

Ausreichend: Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt. / Mit seinen Leistungen waren wir zufrieden. / Er hat unseren Erwartungen entsprochen. / Wir waren mit ihm zufrieden. / Er hat zufrieden stellend gearbeitet.

Mangelhaft: Er hat die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. / Er hat unsere Erwartungen größtenteils erfüllt. / Er führte die ihm übertragenen Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse durch. / Er hat sich stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.

Ungenügend: Er bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. / Er hatte Gelegenheit, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen. / Er erfasste das Wesentliche und bemühte sich um sinnvolle Lösungen. / Er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse. / 
Er setzte sich im Rahmen seiner Möglichkeiten ein.

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