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13.10.2008 Leistungsbeurteilung: Das kann Ihr Bewerber
Ein zentraler Bestandteil der Zeugnisbewertung ist die Leistungsbeurteilung des Arbeitszeugnisses. Hier geht es um
1. Leistungsbereitschaft: Das „Wollen“ Ihres Bewerbers Die Bewertung der Leistungsbereitschaft bezieht sich auf das „Wollen“ Ihres Bewerbers in seinem früheren Arbeitsverhältnis. Darunter fallen insbesondere Folgende Formulierungen bringen die jeweilige Bewertung zum Ausdruck: Zeugnisformulierung Sehr gut: Er zeigte stets außerordentliche Initiative, großen Fleiß und Eifer. / Er war stets hoch motiviert und zeigte außergewöhnliches Engagement bei der Lösung von Arbeitsaufgaben. Gut: Er zeigte stets Initiative, Fleiß und Eifer. / Er war stets motiviert und engagiert bei der Lösung von Arbeitsaufgaben. Befriedigend: Er zeigte Initiative, Fleiß und Eifer. / Er war motiviert und engagiert bei der Lösung von Arbeitsaufgaben. Ausreichend: Er zeigte Initiative, Fleiß und Eifer in ausreichendem Maße. / Er erfüllte seine Aufgaben den Erwartungen entsprechend. Mangelhaft: Er erfüllte seine Aufgaben im Allgemeinen den Erwartungen entsprechend. 2. Arbeitsbefähigung: Das „Können“ Ihres Bewerbers Bei der Arbeitsbefähigung werden Aussagen zum „Können“ Ihres Bewerbers getroffen. Das umfasst insbesondere seine Folgende Formulierungen bringen die jeweilige Bewertung zum Ausdruck: Sehr Gut: Er bewältigte neue Arbeitssituationen stets sehr gut und sicher. / Auf Grund seiner hervorragenden Fachkenntnisse und seiner langjährigen Berufserfahrung bewältigte er neue Arbeitssituationen stets sehr gut und sicher. Gut: Er bewältigte neue Arbeitssituationen stets gut und sicher. / Auf Grund seiner umfassenden Kenntnisse und Fertigkeiten bewältigte er neue Arbeitssituationen stets gut und sicher. Befriedigend: Er bewältigte neue Arbeitssituationen erfolgreich. / Auf Grund seiner Kenntnisse und Fertigkeiten bewältigte er neue Arbeitssituationen stets zu unserer Zufriedenheit. Ausreichend: Er passte sich neuen Arbeitssituationen an. / Er verfügt über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und wurde den Anforderungen des Arbeitsplatzes gerecht. Mangelhaft: Er passte sich neuen Arbeitssituationen meist ohne größere Schwierigkeiten an. / Er verfügt über Kenntnisse und Fertigkeiten und wurde den Anforderungen des Arbeitsplatzes meistens gerecht. 3. Arbeitsweise: Der „Stil“ Ihres Bewerbers Bei der Bewertung der Arbeitsweise werden Feststellungen zum „Stil“ Ihres Bewerbers gemacht, insbesondere zu seiner Folgende Formulierungen bringen die jeweilige Bewertung zum Ausdruck: Sehr gut: Er erledigte seine Aufgaben stets selbstständig mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit. / Er war in höchstem Maße stets zuverlässig und uneingeschränkt loyal. Durch seine kreative und selbstständige Arbeitsweise konnte er sich stets auf jede Arbeitssituation einstellen und ist damit vielseitig einsetzbar. Gut: Er erledigte seine Aufgaben stets selbstständig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit. / Er war in höchstem Maße zuverlässig und uneingeschränkt loyal. Durch seine kreative und selbstständige Arbeitsweise konnte er sich auf jede Arbeitssituation einstellen und ist damit vielseitig einsetzbar. Befriedigend: Er erledigte seine Aufgaben stets sorgfältig und genau. / Er war stets zuverlässig und loyal. Durch seine kreative und selbstständige Arbeitsweise konnte er sich auf Arbeitssituation einstellen und ist damit vielseitig einsetzbar. Ausreichend: Er erledigte seine Arbeiten mit Sorgfalt und Genauigkeit. / Er zeigte keinerlei Unsicherheiten bei der Ausführung seiner Arbeitsaufgaben. Mangelhaft: Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben im Allgemeinen sorgfältig und genau. / Er war zumeist um eine sorgfältige und genaue Arbeitsweise bemüht. 4. Arbeitsergebnis: Der „Erfolg“ Ihres Bewerbers Zum Arbeitsergebnis als „Erfolg“ Ihres potenziellen Mitarbeiters gehören insbesondere folgende Kriterien: Folgende Formulierungen bringen die jeweilige Bewertung zum Ausdruck: Sehr gut: Er hat sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht stets sehr gute Arbeitsergebnisse erzielt. / Er zeigte stets eine sehr gute Arbeitsqualität. Gut: Er hat sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht stets gute Arbeitsergebnisse erzielt. / Er zeigte stets eine gute Arbeitsqualität. Befriedigend: Er hat sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht gute Arbeitsergebnisse erzielt. / Er zeigte eine überdurchschnittliche Arbeitsqualität. Ausreichend: Seine Arbeitsergebnisse entsprachen den Anforderungen. / Er arbeitete sorgfältig und genau. Mangelhaft: Seine Arbeitsergebnisse entsprachen im Allgemeinen den Anforderungen. / Er arbeitete oft sorgfältig und genau. 5. Besondere Arbeitserfolge: Wenn Ihr Bewerber Herausragendes geleistet hat Zu den besonderen Arbeitserfolgen Ihres Bewerber in seinem früheren Arbeitsverhältnis gehören etwa Einen besonderen Arbeitserfolg können Sie etwa folgender Formulierung entnehmen: Er konnte trotz schwieriger Wirtschaftslage die Umsätze und Gewinne seiner Abteilung steigern und den Kundenstamm weiter ausbauen. Damit gehört er zu den besten Abteilungsleitern unseres Hauses. 6. Mitarbeiter-Führungskompetenz: Wenn Ihr Bewerber Vorgesetzter war Soweit der Bewerber eine Vorgesetztenfunktion ausgeübt hat, sollten Sie die Aussagen zur Mitarbeiter- Führungskompetenz im Arbeitszeugnis genauer unter die Lupe nehmen. Wichtige Führungsgesichtspunkte sind dabei die Erfolge bei der Folgende Formulierungen bringen die jeweilige Bewertung zum Ausdruck: Sehr gut: Durch seine fach- und personenbezogene Führung motivierte er die ihm unterstellten Mitarbeiter stets zu sehr guten Leistungen. / Er delegierte die Arbeit in seiner Abteilung stets hervorragend und konnte seine Untergebenen stets zu hervorragenden Leistungen motivieren. Gut: Durch seine fach- und personenbezogene Führung motivierte er die ihm unterstellten Mitarbeiter stets zu guten Leistungen. / Er delegierte die Arbeit in seiner Abteilung hervorragend und konnte seine Untergebenen stets zu guten Leistungen motivieren. Befriedigend: Durch seine fach- und personenbezogene Führung motivierte er die ihm unterstellten Mitarbeiter zu guten Leistungen. / Er delegierte die Arbeit in seiner Abtei lung und konnte seine Untergebenen voll zufrieden stellenden Leistungen motivieren. Ausreichend: Durch seine fach- und personenbezogene Führung motivierte er die ihm unterstellten Mitarbeiter zu zufrieden stellenden Leistungen. / Er konnte die Arbeit in seiner Abteilung delegieren und seine Untergebenen motivieren. Mangelhaft: Er bemüht sich, durch eine fach- und personenbezogene Führung die ihm unterstellten Mitarbeiter zu motivieren. / Er konnte oft die Arbeit in seiner Abteilung delegieren und seine Untergebenen zu meist zufrieden stellenden Leistungen motivieren. 7. Abschließende Zufriedenheitsformel: Die „Gesamtnote“ Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss in jedem Fall eine abschließende Leistungsbeurteilung enthalten. Dabei werden regelmäßig folgende „Zufriedenheitsformeln“ verwendet: Sehr gut: Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. / Wir waren mit seinen Leistungen außerordentlich zufrieden. / Seine Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden. / Er hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt. Gut: Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. / Wir waren mit seinen Leistungen voll und ganz zufrieden. / Seine Leistungen waren voll und ganz zufrieden stellend. / Er hat unsere Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen. Befriedigend: Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer (vollen) Zufriedenheit erledigt. / Seine Leistungen waren stets zufrieden stellend. / Er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und Weise entsprochen. Ausreichend: Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt. / Mit seinen Leistungen waren wir zufrieden. / Er hat unseren Erwartungen entsprochen. / Wir waren mit ihm zufrieden. / Er hat zufrieden stellend gearbeitet. Mangelhaft: Er hat die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. / Er hat unsere Erwartungen größtenteils erfüllt. / Er führte die ihm übertragenen Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse durch. / Er hat sich stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. Ungenügend: Er bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. / Er hatte Gelegenheit, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen. / Er erfasste das Wesentliche und bemühte sich um sinnvolle Lösungen. / Er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse. /
Er setzte sich im Rahmen seiner Möglichkeiten ein. Aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsrecht |
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