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17.5.2008

Meldungen

2007

09

Arbeitszeugnis: Überdurchschnittliche Leistung muss Arbeitnehmer beweisen

Ein Arbeitnehmer bat nach Beendigung seines 10-monatigen Arbeitsverhältnisses um ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber kam dieser Bitte auch nach, allerdings war dem Mitarbeiter die durchschnittliche Beurteilung zu wenig. Stattdessen verlangte er eine Bewertung mit der Formulierung: „stets zur vollsten Zufriedenheit“, was Note 1 entspricht. Der Arbeitgeber hielt dagegen, dass der Mitarbeiter diese Leistung nicht erbracht habe.

08

Elternzeit im Arbeitszeugnis?

Frage: Einer unser Arbeitnehmer wird uns nächsten Monat auf eigenen Wunsch hin verlassen. Seine Frau und er bekommen das vierte Kind. Unser Mitarbeiter will sich – nachdem er schon beim dritten Kind drei Jahre lang in Elternzeit war – wieder voll und ganz seiner Aufgabe als Vater und Hausmann widmen. Nun müssen wir ihm zum Ausscheiden natürlich ein Arbeitszeugnis ausstellen. Müssen wir dabei die Zeiten der früheren Elternzeit erwähnen?

02

So entschlüsseln Sie die Geheim-Codes in einem Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitgeber weiß, dass er Arbeitszeugnisse wohlwollend und berufsfördernd verfassen muss. Das hat zur Folge, dass sich in der Praxis eine eigene Zeugnissprache entwickelt hat. Speziell durch das Weglassen von erwarteten Aussagen und durch abgestufte positive Umschreibungen wird auf Leistungs- und Verhaltensmängel hingewiesen.

2006

12

Wie Sie verschlüsselte Botschaften im Arbeitszeugnis von Bewerbern schnell entschlüsseln

Nach dem Gesetz muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend im Sinne des Arbeitnehmers ausgestellt werden. Das macht es Ihnen natürlich schwer, ein Bewerberzeugnis zu entschlüsseln. Auf die folgenden Formulierungen sollten Sie besonders achten:

11

Fehler beim Zeugnis können teuer werden

Oft unterschätzt werden auch die Folgen, die Fehler im Zeugnis haben können. Als Arbeitgeber haften Sie nämlich nicht nur einem künftigen Arbeitgeber unter Umständen für die Richtigkeit des von Ihnen ausgestellten Zeugnisses, sondern auch Ihr Mitarbeiter kann Ansprüche gegen Sie geltend machen, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Erteilung eines Zeugnisses schuldhaft verspätet, fehlerhaft oder gar nicht nachkommen.

,,Qualifiziertes" Zeugnis: Mehr Inhalt heißt mehr Risiko

Im Gegensatz zum äußeren Erscheinungsbild stellt der Inhalt des Zeugnisses die meisten Arbeitgeber regelmäßig vor schwerwiegendere Probleme. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, ob Sie als Arbeitgeber ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen müssen.

03

Arbeitszeugnisse Ihrer Mitarbeiter: Wer muss auf jeden Fall unterschreiben?

Das Arbeitszeugnis eines Mitarbeiters muss von einer Person unterzeichnet werden, die aus Sicht eines Dritten geeignet ist, die Verantwortung für die Beurteilung des Arbeitnehmers zu übernehmen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der fachlichen Beurteilung.

02

Titel des Artikels

Jeder Arbeitnehmer hat bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Zeugnis. Dieses muss allerdings immer von einem ranghöheren Vorgesetzten unterschrieben werden, weil nur dieser die Leistungen Ihres Mitarbeiters beurteilen kann.

Welche formalen Aspekte Sie bei der Zeugniserstellung beachten sollten

Es ist zwar nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber das Zeugnis selbst fertigt und unterzeichnet. Es genügt die Unterzeichnung durch einen unternehmensangehörigen Mitarbeiter. Nach der Rechtsprechung ist das Zeugnis aber nur dann korrekt erteilt, wenn es eine Person unterschrieben hat, die dem Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt war (BAG, 26.6.2001, 9 AZR 392/00). Insbesondere kann der Mitarbeiter verlangen, dass es sich beim Unterschreibenden um eine ranghöhere Person handelt.

2005

11

Hinweis auf Ermittlungsverfahren gehört nicht ins Arbeitszeugnis

Wenn Sie als Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis schreiben müssen, geraten Sie oft in den Konflikt zwischen Wahrheit und Wohlwollen zu Gunsten des Mitarbeiters. Ein Arbeitszeugnis darf auch unter Berücksichtigung der Zeugniswahrheitspflicht keinen Hinweis auf ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen den Mitarbeiter enthalten. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf festgestellt.

09

Arbeitszeugnisse dürfen anlässlich einer Korrektur nicht verschlechtert werden

Eine Arbeitnehmerin hatte von ihrem Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten. In dem Zeugnis wurde ihr Verhalten als „stets einwandfrei“ bezeichnet. Wegen eines Rechtschreibfehlers und der falschen Angabe ihres Geburtsortes hatte die Mitarbeiterin das Zeugnis dem Arbeitgeber mit der Bitte um Korrektur zurückgereicht. Dieser stellte zwar ein neues korrigiertes Zeugnis aus. In diesem war das Verhalten der Arbeitnehmerin aber nur noch mit „einwandfrei“ bezeichnet. Die Mitarbeiterin verlangte insoweit die Änderung in die ursprüngliche Formulierung.

Zeugnisausstellung: Spätere Änderungen sind schwierig

Scheidet ein Arbeitnehmer aus Ihrem Unternehmen aus, dann müssen Sie ihm ein Zeugnis ausstellen. Doch dürfen Sie dieses eventuell noch nachträglich ändern?

Hinweis auf Elternzeit im Arbeitszeugnis kann zulässig sein

Ein Arbeitnehmer hatte 1998 seine Tätigkeit als Koch in einer privaten Großküche aufgenommen. Als nach einem Jahr sein 2. Kind geboren wurde, nahm er von Mai 1999 bis Mitte Februar 2002 Elternzeit. Anschließend arbeitete der Mitarbeiter nur noch 4,5 Monate, bevor er aus dem Unternehmen ausschied. In dem daraufhin erteilten Arbeitszeugnis waren auch die Inanspruchnahme und Dauer der Elternzeit erwähnt. Damit war der Arbeitnehmer nicht einverstanden und verlangte die ersatzlose Streichung dieser Angaben.

Zeugnisausstellung: Spätere Änderungen sind schwierig

Scheidet ein Arbeitnehmer aus Ihrem Unternehmen aus, dann müssen Sie ihm ein Zeugnis ausstellen. Doch dürfen Sie dieses eventuell noch nachträglich ändern?

03

Lücken im Arbeitszeugnis sind unzulässig

Nach Beendigung seines Arbeitsverhältnissesverlangte ein Arbeitnehmer ein so genanntes qualifiziertes Zeugnis von seinem Arbeitgeber. Unter anderem war in dem Zeugnis folgende Formulierung aufgenommen: "Fachlich entsprach er den Anforderungen und Erwartungen in jeder Hinsicht." Der Arbeitnehmer verlangte die Streichung des Wortes "fachlich", weil damitder Eindruck entstehen könnte, dass er in anderer Hinsicht nicht den Erwartungen entsprochen habe.

Das gehört in ein qualifiziertes Zeugnis!

Stellen Sie Ihrem Mitarbeiter ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus, gehören die folgenden Punkte unbedingt hinein.

Wer zu spät kommt: Zeugniswunsch ade!

Fast 3 Jahre nach ihrer Kündigung verlangte eine Arbeitnehmerin von ihrem ehemaligen Arbeitgeber plötzlich die Erteilung eines Arbeitszeugnisses.Die Mitarbeiterin meinte, sie habe nach wie vor einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Vor allem sei der Anspruch nicht verfristet. Das sah das Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt a. M. anders und wies die Klage der Arbeitnehmerin ab.

02

Höchstens 6 Monate: Wer ein besseres Zeugnis haben will, muss sich beeilen!

Ein ordentlicher Aufhebungsvertrag und schon gehen Arbeitgeber und Mitarbeiter getrennte Wege, ohne dass sich beide noch lange vor dem Arbeitsgericht über die Wirksamkeit einer Kündigung streiten müssen. Das ist das Rezept vieler Arbeitgeber, die sich üble und lange Prozesse bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ersparen wollen. Dabei ist durch die Umgehung der Kündigungsschutzklage noch lange nicht sicher, dass sich Arbeitgeber und Mitarbeiter nicht doch noch vor Gericht treffen. In

01

Leistungsbeurteilung: Das kann Ihr Bewerber

Ein zentraler Bestandteil der Zeugnisbewertung ist die Leistungsbeurteilung des Arbeitszeugnisses. Hier geht es um die Leistungsbereitschaft, die Arbeitsbefähigung, die Arbeitsweise, das Arbeitsergebnis, besondere Arbeitserfolge, die Mitarbeiter-Führungskompetenz und die abschließende Zufriedenheitsformel.

Muster-Zeugnis Personalreferent Note 2

"Bitte schreiben Sie mir ein Arbeitszeugnis." Diese Bitte eines Mitarbeiters löst oft bei Vorgesetzten und Arbeitgebern Unbehagen, Hilf- und Ratlosigkeit aus. Denn Arbeitszeugnisse sind für die meisten Verfasser ein Alptraum. Sie sind in der Regel mit viel Arbeit verbunden und häufig Anlass für Unmut und gerichtliche Auseinandersetzungen. Mit diesem Muster-Zeugnis für einen Personalreferenten mit der Note 2 haben Sie Ihr Zeugnis schnell und rechtssicher formuliert.

2004

12

So vermeiden Sie Fehler bei der Zeugnisausstellung

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Ihrem Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis auszustellen. Das ist schwieriger, als es auf den 1. Blick scheinen mag. Denn zum Thema Arbeitszeugnis hat sich eine fast unüberschaubare Rechtsprechung gebildet.

11

Anerkannte Gründe für ein Zwischenzeugnis

Eine Sonderform des Arbeitszeugnisses ist das Zwischenzeugnis. Der Unterschied zum normalen Zeugnis besteht darin, dass es nicht aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt wird.

10

Zeugnis: „Anspruchsvoll und kritisch“ muss nicht unbedingt negativ sein

Über nichts lässt sich im deutschen Arbeitsrecht so trefflich streiten, wie über Zeugnisse. Hat es im Verlauf des Arbeitsverhältnisses nicht eine einzige Auseinandersetzung mit dem entsprechenden Mitarbeiter gegeben, spätestens nach der Aushändigung eines Zwischen- oder Abschlusszeugnisses können Sie sich fast sicher sein: Es kracht.

06

Vorgesetzte vor Kollegen? – Streit um Wortreihenfolge in Zeugnissen

Im Arbeitszeugnis kann schon der bloßen Wortreihenfolge maßgebende Bedeutung zukommen, so dass Sie auch hierauf Ihr Augenmerk richten sollten

Anspruch auf besseres Zeugnis und Beweislast

Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Arbeitszeugnis eine durchschnittliche Gesamtleistung bescheinigt, so muss der eine bessere Beurteilung beanspruchende Arbeitnehmer die Tatsachen vortragen und beweisen, aus denen sich eine bessere Bewertung ergeben soll.

05

Aktuelles Urteil: Der Arbeitgeber darf im Arbeitszeugnis nicht nur die fachliche Qualität beurteilen

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied im Mai 2004, dass Arbeitgeber in einem Zeugnis nicht allein die fachliche Qualität eines Mitarbeiters hervorheben dürfen, falls durch das Weglassen anderer Aspekte der Eindruck von Schwächen entstehen kann.

03

Arbeitgeber schuldet Arbeitszeugnis auch nach Insolvenzeröffnung

Ein titulierter Anspruch (Vergleich) auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses ist auch bei einer späteren Insolvenzeröffnung gegen den früheren Arbeitgeber vollstreckbar.

2003

12

Arbeitszeugnis - Anspruch auf eine bessere Beurteilung des Arbeitnehmers

Vom Arbeitgeber große Sorgfalt auf den Inhalt des Zeugnis zu verwenden, denn oberstes Gebot ist die Wahrheitspflicht. Einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03) lag ein Arbeitszeugnis zu Grunde, das dem Arbeitnehmer Dienstleistungen "zur vollen Zufriedenheit" des Arbeitgebers bescheinigte. Der Arbeitnehmer machte geltend, das dieses Gesamturteil eine nur "befriedigende/durchschnittliche" Leistung darstelle.

10

Arbeitszeugnis: "Überdurchschnittlich" ist nur eine befriedigende Leistung

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, einem Mitarbeiter bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis zu erteilen. Bei der Ausstellung dieser Beurteilung müssen Sie unbedingt bei der Wahrheit bleiben.

Ohne Empfangsbestätigung kein Zeugnis

Haben Sie das Zeugnis rechtzeitig vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt, brauchen Sie es Ihrem Mitarbeiter nicht zuzustellen. Er muss es bei Ihnen abholen.

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