Arbeitszeugnisse Ihrer Mitarbeiter: Wer muss auf jeden Fall unterschreiben?
Das Arbeitszeugnis eines Mitarbeiters muss von einer Person unterzeichnet werden, die aus Sicht eines Dritten geeignet ist, die Verantwortung für die Beurteilung des Arbeitnehmers zu übernehmen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der fachlichen Beurteilung.
Das heißt für Sie als Führungskraft : Die Zeugnisse Ihrer Mitarbeiter müssen grundsätzlich Sie unterschreiben. So sollten Sie auch mitunterschreiben, wenn das Zeugnis z. B. zunächst von einem Mitarbeiter der Personalabteilung unterschrieben wird. Denn nur Sie als direkter Vorgesetzter können die fachliche und menschliche Qualifikation des Mitarbeiters richtig beurteilen. Zudem muss Ihre Stellung als ranghöherer Vorgesetzter für Dritte aus dem Zeugnis abzulesen sein.
Der Hintergrund : In einem aktuellen Fall entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in seinem Zeugnis zusätzlich zur Unterschrift der Leiterin des Verwaltungsreferats auch Anspruch auf die Zeugnisunterschrift eines ranghöheren Vorgesetzten hat (BAG, 4.10.05, 9 AZR 507/04).
Gratis und aktuell: Informationen, Urteile und Tipps zu allen Themen rund um die
Bereiche Personal, Recht, Lohn und Gehalt, Steuern, Arbeitssicherheit und
Datenschutz. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind, und auch in Zukunft
alles richtig machen!
ArbeitGeberRechte Betriebsrat
Jetzt arbeitet Ihr Betriebsrat für Sie – nicht gegen Sie!
Ab sofort gehören zeitraubende Konflikte mit dem Betriebsrat der Vergangenheit an. Denn mit diesen praxiserprobten Strategien und Tipps ziehen Sie den Betriebsrat schnell auf Ihre Seite – selbst bei bisherigen Dauer-Streitthemen wie technischen Neuerungen am Arbeitsplatz.
Nutzen Sie unser Werbeangebot, um auf Ihre Produkte oder Leistungen
aufmerksam zu machen und Ihre Zielgruppe optimal zu erreichen.
Haben Sie am Erfolg unserer Onlinemedien teil und inserieren
Sie in unseren Newslettern, um Ihre Zielgruppe quantitativ und
qualitativ zu erweitern!
Wohl noch nie wurde am Arbeitsrecht so viel "herumgebastelt" wie in letzter Zeit. Ständig werden Urteile gefällt und Gesetze geändert. Als Folge ergeben sich immer neue Fallen, in die Sie hineinstolpern, wenn Sie nicht über alle Neuerungen informiert sind. Lassen Sie sich ab sofort alle nur denkbaren Fallstricke des Arbeitsrechts aufzeigen. Wir liefern Ihnen sofort umsetzbare Lösungen. mehr...
Sparen Sie pro Teilzeitkraft und Jahr bis zu 1104 Euro!
Wie? Stellen Sie Aushilfen statt 400-Euro-Kräften ein - Sie sparen so bis zu 92 Euro pro Monat! Wie das geht, erfahren Sie im Praxishandbuch der Teilzeitkräfte & Aushilfen – verständlich und rechtssicher! 1.000 Tipps & Lösungen zum Gratis-Test!
Konnten Sie mit Hilfe unserer Beratungsdienste bereits Lösungen zu
schwierigen Problemstellungen finden? Haben unsere Tipps und Tricks
Ihnen geholfen, Ihre tägliche Arbeit erheblich zu erleichtern?
Dann schreiben Sie uns Ihre Geschichte und Sie erhalten bei Veröffentlichung ein
kostenloses Abonnement Ihrer Wahl für 3 Monate. Senden Sie Ihren Text
bitte an: redaktion@ bwr-media.de.