FAQ Expertensystem Mutterschutzrechner Kündigungsfristenrechner Redaktion Newsletter Archiv News Archiv

20.7.2008

03/2006

Arbeitszeugnisse Ihrer Mitarbeiter: Wer muss auf jeden Fall unterschreiben?

Das Arbeitszeugnis eines Mitarbeiters muss von einer Person unterzeichnet werden, die aus Sicht eines Dritten geeignet ist, die Verantwortung für die Beurteilung des Arbeitnehmers zu übernehmen. Das gilt insbesondere hinsichtlich der fachlichen Beurteilung.

Das heißt für Sie als Führungskraft : Die Zeugnisse Ihrer Mitarbeiter müssen grundsätzlich Sie unterschreiben. So sollten Sie auch mitunterschreiben, wenn das Zeugnis z. B. zunächst von einem Mitarbeiter der Personalabteilung unterschrieben wird. Denn nur Sie als direkter Vorgesetzter können die fachliche und menschliche Qualifikation des Mitarbeiters richtig beurteilen. Zudem muss Ihre Stellung als ranghöherer Vorgesetzter für Dritte aus dem Zeugnis abzulesen sein.

Der Hintergrund : In einem aktuellen Fall entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in seinem Zeugnis zusätzlich zur Unterschrift der Leiterin des Verwaltungsreferats auch Anspruch auf die Zeugnisunterschrift eines ranghöheren Vorgesetzten hat (BAG, 4.10.05, 9 AZR 507/04).


Weitere Informationen finden Sie in „Führungskraft aktuell“ .


Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in „Führungskraft aktuell“.

zurück

Druckversion Weiterempfehlung

  Der Verlag AGB Datenschutz Kontakt Links Impressum Sitemap