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9.7.2008

11/2006

,,Qualifiziertes" Zeugnis: Mehr Inhalt heißt mehr Risiko

Im Gegensatz zum äußeren Erscheinungsbild stellt der Inhalt des Zeugnisses die meisten Arbeitgeber regelmäßig vor schwerwiegendere Probleme. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, ob Sie als Arbeitgeber ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen müssen.

Arbeitgeber-Tipp!

Machen Sie es sich als Arbeitgeber nicht schwerer als nötig. Nach § 109 Absatz 1 Satz 2 GewO müssen Sie Ihrem Mitarbeiter bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur ein einfaches Zeugnis ausstellen, das sich auf Angaben zu Art und Dauer seiner Tätigkeit in Ihrem Betrieb beschränkt. Das erspart Ihnen als Arbeitgeber lange Ausführungen zur Leistung Ihres Mitarbeiters und hilft, viele Fallen bei der Zeugnisformulierung zu umgehen.

Wichtiger Hinweis!

Nach § 109 Absatz 1 Satz 3 GewO kann Ihr Mitarbeiter bei seinem Ausscheiden allerdings verlangen, dass das Zeugnis auch Angaben über seine Leistung und sein Verhalten im Betrieb enthält. Tut er dies, kommen Sie als Arbeitgeber nicht herum, in einem qualifizierten Zeugnis ausführlich zu diesen Punkten Stellung zu beziehen. Stellen Sie Ihrem Mitarbeiter ein qualifiziertes Zeugnis aus, dürfen die folgenden Punkte nicht fehlen:
  • Eingangssatz, Personalien und Beschäftigungsdauer
  • Aufgabenbeschreibung, d. h. Position, Branche, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung des Mitarbeiters
  • Leistungsbeurteilung, d. h. Angaben über Arbeitsbereitschaft, Fähigkeiten, Arbeitsweise, Arbeitserfolge, Führungsleistungen sowie eine zusammenfassende Aussage über die Zufriedenheit mit den Leistungen des Mitarbeiters
  • Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und eine abschließende Aussage über die Zufriedenheit mit dem Verhalten des Mitarbeiters
  • Beendigungsgrund, wenn der Mitarbeiter dies wünscht
  • Ausstellungsdatum und Unterschrift

Es liegt auf der Hand, dass mit jeder Angabe, die Sie als Arbeitgeber ins Arbeitszeugnis aufnehmen müssen, das Risiko einer Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitnehmer steigt. Oder anders ausgedrückt: Mehr Inhalt bedeutet mehr Fallen, in die Sie tappen können.


Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte.

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