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9.7.2008

Das gehört in ein qualifiziertes Zeugnis!

Stellen Sie Ihrem Mitarbeiter ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus, gehören die folgenden Punkte unbedingt hinein:
  • Eingangssatz, Personalien des Mitarbeiters und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Aufgabenbeschreibung: Position im Unternehmen, Branche, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung
  • Leistungsbeurteilung: Arbeitsbereitschaft, Fähigkeiten, Arbeitsweise, Arbeitserfolge, evtl. Führungsleistungen, zusammenfassende Zufriedenheitsaussage
  • Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Dritten, zusammenfassende Zufriedenheitsaussage
  • Nur auf Wunsch des Arbeitnehmers: Beendigungsgrund
  • Ausstellungsdatum und Unterschrift
Aus: Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber

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