|
|||||||||
|
|
9.7.2008 Aktuelles Urteil: Der Arbeitgeber darf im Arbeitszeugnis nicht nur die fachliche Qualität beurteilen
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied im Mai 2004, dass Arbeitgeber in einem Zeugnis nicht allein die fachliche Qualität eines Mitarbeiters hervorheben dürfen, falls durch das Weglassen anderer Aspekte der Eindruck von Schwächen entstehen kann. Geklagt hatte ein langjähriger Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, der ein Arbeitszeugnis seiner Behörde erhalten hatte. Wie erwartet war das Zeugnis im Gesamten positiv – eine Formulierung jedoch fiel dem Mitarbeiter unangenehm auf. Wörtlich stand dort: Der Mitarbeiter "entsprach fachlich den Anforderungen und Erwartungen in jeder Hinsicht". Dies klang für ihn so, als habe er andere Anforderungen und Erwartungen nicht erfüllt. Deshalb verlangte der Mitarbeiter von seiner Behörde, das einschränkende „fachlich“ aus der Beurteilung zu streichen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gab dem Kläger in diesem Punkt recht und wertete das Arbeitszeugnis als lückenhaft. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz; Aktenzeichen: 6 Sa 954/03 |
|||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||