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20.8.2008
Zeugnis: „Anspruchsvoll und kritisch“ muss nicht unbedingt negativ sein
Über nichts lässt sich im deutschen Arbeitsrecht so trefflich streiten, wie über Zeugnisse. Hat es im Verlauf des Arbeitsverhältnisses nicht eine einzige Auseinandersetzung mit dem entsprechenden Mitarbeiter gegeben, spätestens nach der Aushändigung eines Zwischen- oder Abschlusszeugnisses können Sie sich fast sicher sein: Es kracht. Dabei müssen Sie als Arbeitgeber die entsprechende Beurteilung noch nicht einmal böse gemeint haben: Es reicht, wenn die entsprechende Bemerkung in Zusammenhang mit dem übrigen Zeugnis in einem schlechten Licht erscheint, um vor dem Arbeitsgericht auf verlorenem Posten zu stehen. Es sei denn, sie finden einen Düsseldorfer Richter. Mehrdeutigkeit im Arbeitszeugnis: Selbst die Gerichte entscheiden unterschiedlich
Das Landesarbeitsgericht in der Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens hat sich in einer erst jetzt bekannt gewordenen Entscheidung auf die Seite eines Arbeitgebers gestellt, der einen seiner Arbeitnehmer als “einen anspruchsvollen und kritischen Mitarbeiter” bezeichnet hatte. Diese Beurteilung aber missfiel dem in einer Führungsposition tätigen Mitarbeiter, so dass er vor dem Arbeitsgericht zunächst auf die Entfernung dieser Formulierung aus dem Arbeitszeugnis verlangte. Mit Erfolg. Doch als die Führungskraft wegen dieser Formulierung schließlich auch noch Schadensersatz vom Arbeitgeber forderte, weil ihm wegen dieser Beurteilung ein guter Job in einem anderen Unternehmen durch die Lappen gegangen war, bekamen die rheinischen Richter einen Vorgeschmack darauf, was der Arbeitgeber mit “anspruchsvoll und kritisch” gemeint haben könnte. Doch das LAG zog einen amüsanten Schlussstrich unter einen perfiden Streit.
Zeugnis im Zusammenhang sehen: Auf das Gesamtbild kommt es an
Es komme immer auf den Zusammenhang an, stellten die Richter fest. Formulierungen in Arbeitszeugnissen seien nach ihrer allgemeinen Sprachbedeutung zu beurteilen, und zwar so, wie sie sich aus der objektiven Sicht eines sachkundigen und besonnen urteilenden Lesers darstelle. Dies sei gerade bei der Bemerkung, dass ein Mitarbeiter “anspruchsvoll und kritisch” sei, besonders wichtig. Ziehe der Leser des Zeugnisses auch die Position des Mitarbeiters – der sich hier in einer Führungsposition befunden habe – in sein Verständnis dieser Formulierung mit ein, sei diese Beurteilung eher positiv als negativ. Denn gerade von Mitarbeitern mit Führungsaufgaben werde doch – so das Gericht – ein leistungsorientiertes und sachkritisches auf stetige Verbesserung gerichtetes und damit gerade kein “anspruchsloses und unkritisches” Verhalten geradezu erwartet.
“Kritisch” ist für einen Vorgesetzten eher Lob als Tadel
Natürlich, so die Richter weiter, sei diese Beurteilung auch mehrdeutig. Doch welcher Begriff in der Zeugnissprache wäre dies nicht. Gerade in Zeugnisses würden sich nur wenige absolut eindeutige Formulierungen finden lassen. Nehme man sich zum Beispiel der Frage an, was “beliebt” in einem Zeugnis bedeute, könne und müsse man wohl endlos streiten. Genau hierzu hatten die rheinischen Richter aber offenkundig keine Lust: Aus dem Gesamtbild dieses Zeugnisses, dass den Mitarbeiter im übrigen als einen “ziel- und teamorientierten Vorgesetzen” bezeichnete, der “anerkannt und beliebt sowie bei Geschäftspartnern sehr geschätzt” gewesen sei, entstünde nun tatsächlich nicht der Eindruck, dass der Mitarbeiter ein schlechter gewesen sei. “Anspruchsvoll und kritisch” sei in diesem Zusammenhang als Lob zu verstehen, über das man sich freuen könne, befanden die Richter. Das tat nach dem Prozess zumindest einer: Der Arbeitgeber!
LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2003, Aktenzeichen: 12 Sa 232/03
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