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9.7.2008 Ohne Empfangsbestätigung kein Zeugnis
Wichtiger Hinweis! Lassen Sie sich den Empfang des Zeugnisses schriftlich bestätigen, und zwar auch dann, wenn Sie es Ihrem Mitarbeiter mit der Post zusenden. Denn als Arbeitgeber Sie sind beweispflichtig, wenn streitig ist, ob Sie Ihrem Mitarbeiter ein Zeugnis ausgestellt und ausgehändigt haben.
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