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9.7.2008

Ohne Empfangsbestätigung kein Zeugnis

 
 
Keine Zustellung
Haben Sie das Zeugnis rechtzeitig vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt, brauchen Sie es Ihrem Mitarbeiter nicht zuzustellen. Er muss es bei Ihnen abholen. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Mitarbeiter das Zeugnis erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei Ihnen beantragt.
 
Verantwortlich
Nur wenn Sie das Zeugnis trotz rechtzeitiger Aufforderung nicht rechtzeitig vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses für Ihren Mitarbeiter fertig stellen, sind Sie dafür verantwortlich, dass es ihm auch zugestellt wird.


Wichtiger Hinweis!

Lassen Sie sich den Empfang des Zeugnisses schriftlich bestätigen, und zwar auch dann, wenn Sie es Ihrem Mitarbeiter mit der Post zusenden. Denn als Arbeitgeber Sie sind beweispflichtig, wenn streitig ist, ob Sie Ihrem Mitarbeiter ein Zeugnis ausgestellt und ausgehändigt haben.


 Link zum Produkt zum Thema... - Arbeitszeugnis, ZustellungMehr Informationen im 'Arbeitgeber-Handbuch Betriebsrat'

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