Elternzeit

Nach der Geburt eines Kindes können Eltern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Elternzeit gehen, sich also eine Auszeit nehmen. Das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit. Wird die Sonderzahlung Welche Sonderzahlung? nur am Bestand des Arbeitsverhältnisses festgemacht, haben auch die Mitarbeiter in Elternzeit einen Anspruch hierauf.