14.04.2009

Abmahnungen und unentschuldigtes Fehlen

Natürlich kann der Arbeitgeber ein unentschuldigtes Fehlen abmahnen. Aber wie sehen Sie diesen Fall:

Eine Arbeitnehmerin meldete sich bei mir und teilte mit, dass ihr Arbeitgeber nun wirklich selbst die kleinsten Verfehlungen sofort abmahne.  
Sie habe auch schon 16 Abmahnungen erhalten, 7 Abmahnungen davon wegen unentschuldigten Fehlens, mal eine ½ Stunde, mal 1 Stunde und Ähnliches. Natürlich habe sie die Zeiten nicht bezahlt bekommen. Nun habe sie wieder einmal 1 Stunde unentschuldigt gefehlt und die Kündigung erhalten. Damit war sie nicht einverstanden.

Zu Recht, wie ich meine! Die Abmahnungen haben ihre Warnfunktion verloren. Ganz ehrlich: Ich habe nicht verstanden, weshalb der Arbeitgeber nicht bereits früher gekündigt hatte. Darauf kam es aber nicht mehr an.

Ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter nicht beliebig oft abmahnen und ihm dann plötzlich kündigen. Der Sinn einer Abmahnung ist es, das Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu beanstanden, ihn zu rügen und ihn aber auch zu warnen.

Mahnt ein Arbeitgeber aber immer wieder ab, dann verliert die Abmahnung diese Warnfunktion. Die Arbeitnehmerin konnte sich darauf einstellen, dass ihr außer einer weiteren (nutzlosen) Abmahnung nichts geschehen wird.

Also: Binnen 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen und auf Weiterbeschäftigung klagen.

Der Arbeitgeber wird ihr für die Folgezeit mitteilen müssen, dass er aus den bisherigen Abmahnungen keine Rechte herleiten wird, weitere Verstöße jedoch nicht duldet. Wenn unentschuldigtes Fehlen weiterhin vorkommt, wird er noch mindestens eine Abmahnung aussprechen müssen und kann dann, wenn es also zu noch einem Fehlverhalten kommt, erst kündigen.

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