Das hat gesessen: Das Arbeitsgericht Duisburg hat die Kündigung einer Raucherin mit Urteil von Montag dieser Woche bestätigt (Urteil vom 14.09.2009, Az.: 3 Ca 1336/09).
Zum Geschehen:
Die langjährig beschäftigte Arbeitnehmerin war im letzten Jahr mehrfach abgemahnt worden, da sie Raucherpausen genommen hatte.
Ihr Fehler: Sie hatte zuvor nicht abgestempelt. Im Betrieb gab es sogar verbindliche Regelungen, dass bei einer sogenannten Raucherpause vorher Arbeitnehmer abstempeln müssen. Im Frühjahr 2009 wurde dann festgestellt, dass die Klägerin an 3 aufeinander folgenden Tagen in eine Raucherpause gegangen war, ohne die Stempeluhr zu betätigen. Sodann folgte die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
Da die Arbeitnehmerin bereits mehrere Abmahnungen erhalten hatte und selbst auch keine weitere nachvollziehbare Begründung vortragen konnte, hat das Arbeitsgericht Duisburg eine gravierende Vertragsverletzung angenommen. Das Vertrauensverhältnis für die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei zerstört.
Fazit: Gehen Sie niemals ohne Absprache oder vorheriges Ausstempeln eigenmächtig in eine Pause.