Erhalten Sie eine Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber, sollten Sie erstmal in Ruhe überlegen, welche Schritte Ihnen ggf. zur Verfügung stehen, um gegen diese Maßnahme vorzugehen. Selbstverständlich sollten Sie im eigenen Interesse versuchen, das gestörte Vertrauensverhältnis wieder herzustellen oder zumindest zu vermeiden, dieses durch unüberlegte Reaktionen weiter zu belasten. Allerdings stehen Ihnen als Arbeitnehmer auch Maßnahmen zur Verfügung, um zumindest Ihre Sicht der Dinge deutlich zu machen und nach außen zu zeigen, dass Sie die Abmahnung nicht stillschweigend akzeptieren. Das kann zum Beispiel im Falle einer späteren Auseinandersetzung wegen einer verhaltensbedingten Kündigung durch Ihren Arbeitgeber von Bedeutung sein.
Ungeachtet der genannten Maßnahmen entsteht Ihnen jedoch kein rechtlicher Nachteil, wenn Sie nach der Abmahnung zunächst einmal nichts unternehmen. Sollte es nach einer Abmahnung zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommen, ist Ihr Arbeitgeber nach wie vor verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der der Kündigung vorausgegangenen Abmahnung zu beweisen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.