29.01.2011

ALG-II-Empfänger können privat krankenversichert sein

Eine gute Mitteilung für privat versicherte Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 18.01.2011 eine wichtige Entscheidung für Sie getroffen (Az.: B 4 AS 108/10 R).

Können Sie aufgrund gesetzlicher Hindernisse nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, haben Sie einen Anspruch auf volle Übernahme der Beiträge für die private Krankenversicherung.  
Der Fall: Ein Rechtsanwalt war privat kranken- und pflegeversichert. Leider war er dann auf Hartz IV, also ALG II, angewiesen. Jetzt konnte er aber nicht mehr automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Er musste die private Krankenversicherung mit monatlichen Raten von über 200 € bezahlen. Das konnte er natürlich nicht von seinem Hartz-IV-Satz.

Deshalb verlangte er die volle Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge und hat in allen Instanzen Recht bekommen!

Das Gesetz sieht zwar diesen Fall nicht direkt vor, das BSG hat aber die Bedürftigkeit ganz klar erkannt und dementsprechend gehandelt.

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