11.09.2010

Arbeitsagentur will Resturlaub anrechnen – so ist die Rechtslage!

Anrechnung des Arbeitslosengeldes, die Verhängung einer Sperrfrist und andere Dinge sind rote Tücher für viele Arbeitnehmer. Die Verunsicherung ist groß. Hier ein kleiner Fall, der die Probleme auf den Punkt bringt: Eine Arbeitnehmerin kann aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr ausüben und hat sich dieses auch von ihrem Arzt bestätigen lassen. Daraufhin hat sie mit ihrer Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag über das Arbeitsverhältnis geschlossen. Eine Abfindung hat sie nicht bekommen. Da das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung endete, wurde ihr der restliche Urlaub von 17 Tagen ausbezahlt. Nun hat die Arbeitnehmerin sich unverzüglich, also binnen 3 Tagen, bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet und einen Antrag auf Arbeitslosengeld I gestellt.  

Was macht nun die Arbeitsagentur? Denken Sie, dass die Arbeitnehmerin eine Sperrfrist erhält? Nein! Die bekommt sie nicht. Der Aufhebungsvertrag war rechtmäßig, das ihr ein wichtiger Grund zur Seite steht. Sie kann die Arbeit nicht mehr ausüben, da es ihr gesundheitlich nicht möglich ist. Auch ein Arzt hat dieses bestätigt.

Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, könnte man zudem über eine Anrechnung der Abfindung nachdenken. Eine Abfindung hat sie jedoch gar nicht erhalten. Das Problem stellen lediglich die 17 ausbezahlten Urlaubstage dar. Hier greift § 143 Sozialgesetzbuch III. Hat der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs.

Im Klartext bedeutet das, dass sie für 17 Tage kein Arbeitslosengeld bekommt.

Mein Tipp: In diesem Fall wäre es günstiger gewesen, Arbeitnehmerin und Arbeitgeberin hätten sich darauf geeinigt, dass das Arbeitsverhältnis in 17 Tagen erst geendet hätte. Die Arbeitnehmerin hätte dann ihren Urlaub genommen und diesen bezahlt bekommen. So freut sich über diese Regelung nur einer, nämlich die Arbeitsagentur!

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