Wie lange erhalten Sie Arbeitslosengeld? Die Antwort richtet sich nach den §§ 127, 128 SGB III. Sie richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um 3 Jahre erweiterten Rahmenfrist und nach dem Lebensalter bei der Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs.
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von mindestens
Achtung: Besondere Sperrzeiten wegen der Arbeitsaufgabe kann die Dauer des Arbeitslosengeldes mindern.