24.01.2017

Keine abschlagsfreie Rente mit 63 bei vorherigem Arbeitslosengeldbezug

Hier müssen sämtliche Beteiligten ganz besonders aufpassen. Möchten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits vorzeitig in Rente gehen, gibt es ein neues Hindernis. Denn eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren setzt 45 Versicherungsjahre voraus – ohne Bezug von Arbeitslosengeld! So hat es das Sozialgericht (SG) Gießen entschieden (14.6.2016, Az. S 17 R 391/1575).

 

Ein 1951 geborener Vertriebsmitarbeiter verlor durch eine betriebsbedingte Kündigung zum 31.12.2012 seinen Job. In der Zeit vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2014 bezog der Vertriebsmitarbeiter 2 Jahre Arbeitslosengeld I. Dann wollte er die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte erhalten.

Der Rentenversicherungsträger lehnte den Antrag ab, da nur 525 statt der erforderlichen 540 Monate für die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt waren. Insbesondere war der Rentenversicherungsträger der Auffassung, dass der Arbeitslosengeldbezug über 24 Monate nicht auf die Wartezeit angerechnet werden konnte. Dagegen klagte der angehende Rentner. Er wollte nicht einsehen, dass der Arbeitslosengeldbezug seine Rente verhindern sollte.

Die Entscheidung des Gerichts: Das SG wies die Klage ab und stellte sich auf die Seite des Rentenversicherungsträgers. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I können nach § 51 Abs. 3a Sozialgesetzbuch VI nur dann auf die Wartezeit angerechnet werden, wenn sie
1. Folge einer Insolvenz oder
2. Folge einer vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sind.

Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass in anderen Fällen eine Anrechnung von Arbeitslosengeld nicht möglich ist – auch nicht im Fall einer betriebsbedingten Kündigung.

Fazit: Es heißt also: aufgepasst! Die Klage wurde abgewiesen, da der Bezug von Arbeitslosengeld I in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn einer abschlagsfreien „Rente mit 63″ entgegensteht. Das ist insbesondere beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu berücksichtigen. Informieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen

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