Das Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat derzeit einen interessanten Fall zu entscheiden. Vermutlich wird Ende November ein Urteil ergehen. Einem Bankangestellten wird vorgeworfen, von einem beauftragten Subunternehmer teure Weine, Porzellangeschirr und den Einbau einer Alarmanlage erhalten zu haben. Dafür soll der Bankangestellte dem Subunternehmer Zahlungen ohne Rechtsgrund angewiesen haben. Vor allem habe er überhöhte Preise für dessen Leistungen akzeptiert.
Das Gericht hat noch mehrere Zeugen zu vernehmen, es stellt sich aber die Frage, wie überhaupt so etwas geschehen kann. Ein Schaden von 3,8 Millionen ist kein Pappenstiel.
Fazit: Fehler können allen passieren. Bei einer normalen Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz brauchen Sie für Schäden nicht einzustehen. Dies wird dem Bankmitarbeiter bei verursachten 3,8 Millionen Schaden wohl nicht zugute kommen.