24.11.2009

Alkoholtest am Arbeitsplatz

Frage: „Mein Chef möchte einen Alkoholtest am Arbeitsplatz durchführen. Ich weiß nicht, ob nur ich betroffen sein soll oder mehrere Kollegen. Jedenfalls habe ich so etwas von unserem Betriebsratsvorsitzenden gehört. Ist das eigentlich rechtens? Ich habe gehört, dass der Arbeitgeber das nicht darf. Wo steht das eigentlich?“ 
Antwort: Alkoholtests am Arbeitsplatz sind freiwillig. Auch und gerade am Arbeitsplatz ist Ihr Persönlichkeitsrecht geschützt. Das ergibt sich mittelbar aus Artikel 2 des Grundgesetzes. Danach hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Auch hat jeder das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Daraus ergibt sich, dass Sie niemand zu einem Alkoholtest am Arbeitsplatz zwingen kann. Ausdrücklich ist das allerdings in keinem Gesetz geregelt, da es einfach nicht erforderlich ist. Weigern Sie sich, an einem Alkoholtest teilzunehmen, kann Ihnen grundsätzlich nichts passieren.

Ein Tipp zum Schluss: Sie teilten mit, dass Sie diese Information von Ihrem Betriebsratsvorsitzenden hätten. Der Betriebsrat hat bei Alkoholkontrollen mitzubestimmen nach § 87 Abs. 1 Nr. Betriebsverfassungsgesetz. Es betrifft nämlich die Fragen der Ordnung im Betrieb. Ihr Betriebsrat sollte sich quer stellen und Alkoholkontrollen bereits an dieser Stelle einen Riegel vorschieben.

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