06.08.2010

Beleidigung des Arbeitgebers in der Presse – Das geht zu weit

Wie weit darf ein Arbeitnehmer gehen, wenn er in einem Kündigungsschutzprozess die Presse einschaltet?

Das war geschehen: Ein Arbeitnehmer wandte sich gegen Überwachungsmaßnahmen seines Arbeitgebers. Er war der Auffassung, durch diese Überwachungsmaßnahmen sollten ältere und teurere Arbeitnehmer aus dem Betrieb gedrängt werden.

 
Dann wandte sich der Arbeitgeber des Arbeitnehmers ohne Vorwarnung an die Presse und erwähnte dabei einen Betrag von 500.000 Euro, den er als Schadenersatz verlangte. Dies wurde schon allein auf Grund der Summe in vielen Veröffentlichungen aufgegriffen.

Als es zum Arbeitsgerichtsprozess kam, wurden von dem Anwalt weiterhin Formulierungen wie „unmenschlich und verabscheuungswürdig“ und Ähnliches verwandt. Darauf kündigte die Arbeitgeberin außerordentlich fristlos.
Gegen diese Kündigung klagte der Arbeitnehmer und gewann in beiden Instanzen. Zuletzt urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen mit Urteil vom 12.03.2010, Az.: 10 Sa 676/09. Es sagte deutlich, dass auch der Arbeitnehmer einer Loyalitätspflicht unterliegt. Dagegen habe er verstoßen. Auch die Wortwahl sei nicht von seiner Meinungsfreiheit gedeckt. Von den Äußerungen des Anwalts habe sich der Arbeitnehmer auch niemals distanziert.

Trotzdem hat der Arbeitnehmer gewonnen: Der Arbeitgeber hätte zuvor eine Abmahnung erteilen müssen. Dann wäre dem Arbeitnehmer und dessen Rechtsanwalt klar geworden, dass eine Kündigung unmittelbar bevorsteht. Da der Arbeitgeber dies versäumt hatte, war die Kündigung unwirksam und der Arbeitnehmer musste weiter beschäftigt werden.

Also: Schießen Sie und Ihr Anwalt nicht über das Ziel hinaus. Eine angemessene Wortwahl ist Pflicht, andernfalls drohen Abmahnung und .

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Elterngeld Teil 2 – Das sind Ihre Rechte

Elterngeld und Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gesetzlich geregelt. Das Gesetz ist in den Detailfragen kompliziert geregelt und in der Praxis für Eltern nicht immer leicht zu durchschauen. Antrag... Mehr lesen

23.10.2017
Schwerbehindertenvertretung: Vorbereitung der Wahl 2018

Übernehmen Sie jetzt Verantwortung bis 31.12.2017 § 94 SGB IX ab 1.1.2018 § 177 SGB IX 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit bestellt die amtierende Schwerbehinderten­vertretung (SBV) einen Wahlvorstand. Wird erstmalig gewählt,... Mehr lesen