09.12.2010

Betriebs-PKW ohne Winterreifen – Wer haftet?

Die Aufregungen um die Winterreifenpflicht verstehe ich wirklich nicht. Eine solche Pflicht gibt es schon seit langem. Und jetzt mehren sich wieder die Anrufe, wenn Arbeitnehmer mit Sommerreifen losgeschickt werden. 
Aktuell hatte ich einen Fall eines jungen Taxifahrers, der mittags in unser Bürogebäude gelegentlich die Pizza bringt. Ganz freimütig berichtete er mir davon, dass ihm sein Chef gesagt habe, dass für Winterreifen kein Geld da sei. Und wenn er welche haben wolle, müsse er sich selber darum kümmern. Das Pizza-Taxi gehört übrigens dem Arbeitgeber.

Wer muss denn nun für die Winterreifen sorgen? Die Verantwortung ist hier klar geregelt: Der PKW ist ein Betriebsmittel und für die Ordnungsgemäßheit der Betriebsmittel hat der Arbeitgeber zu sorgen! Im Falle eines Unfalls macht er sich sogar mit schadenersatzpflichtig oder sogar strafbar!

Aber: Auch der einzelne Fahrer und Arbeitnehmer wird nicht aus seiner Prüfpflicht entlassen. Jeder hat sich vor Fahrtbeginn von dem ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeugs zu überzeugen. Das betrifft nicht nur eventuell erforderliche Winterreifen. Sieht ein Fahrer, dass ein Scheinwerfer nicht mehr funktioniert, hat er auch zu handeln. Im Zweifel darf er das Fahrzeug dann eben nicht bewegen.

Arbeitsrechtlich sind hier sicherlich Konflikte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorprogrammiert. Die Sicherheit der Allgemeinheit geht jedoch vor!

Mein Tipp: Haben Sie auch einen Arbeitgeber, der sich beharrlich weigert, Winterreifen zu kaufen, machen Sie kurzen Prozess: Teilen Sie das dem Amt für Arbeitsschutz und / oder der Polizei mit. Lassen Sie die Hände vom Steuer, wenn Sie bei den entsprechenden Witterungsbedingungen mit Sommerreifen fahren müssen.

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