10.01.2011

Bildschirmbrille – Wann ist sie erforderlich?

Computerarbeit ist Schwerstarbeit. Vor allen Dingen für das Auge. Die Tränenflüssigkeit wird nicht mehr ausreichend über die Horn- und Bindehaut verteilt. Das liegt daran, dass die Blinkfrequenz des Lidschlags bei der Computerarbeit deutlich abnimmt. Diese Benetzungsstörung kann zum Juckreiz, müden Augen, Brennen oder Fremdkörpergefühl der Augen führen.  
Wichtig ist eine ausreichende Belüftung am Arbeitsplatz. Zudem sollten Sie immer wieder Ihre Augen vom Bildschirm lösen und einen anderen Blick einnehmen.

Auch eine Bildschirmbrille kann Ihnen helfen.

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnung

  • vor der Tätigkeit und
  • danach in regelmäßigen Zeitabständen
  • Augenuntersuchungen und bei Bedarf eine Bildschirmbrille zur Verfügung zu stellen.

Wie hochwertig eine solche Brille sein muss, steht in der Verordnung nicht. In der Praxis bezuschussen viele Arbeitgeber Brillen mit einem Festbetrag. Möchte der Arbeitnehmer ein teureres und schöneres Modell, muss er eben selbst draufzahlen.

In § 6 der Bildschirmarbeitsverordnung ist grundsätzlich festgelegt, dass der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang spezielle Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmen zur Verfügung zu stellen hat.

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