17.03.2011

Darf ich meinen PC mit ins Büro nehmen?

Ein Arbeitnehmer hat einen eigenen PC oder ein eigenes Notebook zu Hause stehen. Das möchte er aus bestimmten Gründen mit zum Arbeitsplatz nehmen und dort am PC arbeiten. Es kann sein, dass er andernfalls am Arbeitsplatz gar keinen PC hat oder, dass der eigene PC schneller, leistungsfähiger und mit einer bestimmten Software ausgestattet ist. Darf er den PC mitnehmen?  
Grundsätzlich verbietet kein Gesetz und keine Vorschrift das Mitbringen von persönlichen Gegenständen zum Arbeitsplatz. Jeder darf seinen PC, sein Notebook, sein Handy oder sein Kuscheltier mitnehmen. Und wo ist die Grenze?

Die Grenze ist dann erreicht, wenn der Arbeitgeber es verbietet. Hier findet sich tatsächlich ein Paragraph, der diese Fälle regelt. Nach § 106 der Gewerbeordnung kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Arbeitsbedingungen durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag oder Gesetz festgelegt sind.

Steht also in Ihrem Arbeitsvertrag, dass Sie Ihren PC mitbringen dürfen, gibt es sowieso kein Problem. Das dürfte aber in den seltensten Fällen der Fall sein. Deshalb muss nun der Arbeitgeber eine Ermessensentscheidung treffen. Was spricht für und gegen Ihren privaten PC? Möchte er, dass Sie ausschließlich an firmeneigener Hardware arbeiten, beispielsweise auch um schadhafte Virenprogramme auszuschließen, ist das seine Entscheidung und er kann Ihnen verbieten, den privaten PC zu benutzen. Handelt es sich um eine reine Schikanemaßnahme, ist ihm das allerdings verboten!

Sie sehen also, jeder Fall ist unterschiedlich. Am besten ist es, Sie sprechen mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie den privaten PC mitnehmen können. Dann wissen Sie gleich Bescheid.

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