Als Arbeitnehmer leisten Sie Arbeit gegen Entgelt. In diesem Rahmen haben Sie zahlreiche Pflichten zu erfüllen.
Basis für die in Ihrem Arbeitsverhältnis geltenden Regeln sind
Ihre Hauptpflicht ist es, die vereinbarte Arbeit zu leisten oder die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen – und das möglichst ohne Fehler beziehungsweise mit einem brauchbaren Arbeitsergebnis. Nach bestem Können. Dafür haben Sie Anspruch darauf, Lohn von Ihrem Arbeitgeber pünktlich und ohne Abzüge zu bekommen.
Im Gegensatz zum Werkvertragsrecht – den bekommen in der Regel vor allem freie Mitarbeiter oder Unternehmer, also Selbstständige beispielsweise für ein umfangreicheres Projekt oder die längerfristige Abwicklung bestimmter Tätigkeiten – kennt das Arbeitsvertragsrecht keine Gewährleistungsvorschriften. Sie schulden Ihrem Arbeitgeber also Ihre Dienste, nicht aber einen konkreten Arbeitserfolg. Im Streitfall würden Richter wohl Ihre so genannte individuelle Normalleistung als Maßstab heranziehen, um zu entscheiden, ob Sie Ihre Pflicht erfüllt haben.
Sie dürfen keinen Stellvertreter zur Arbeit schicken und sind im Krankheitsfall nicht verpflichtet, Ersatz zu stellen. Das Beschäftigungsverhältnis erlischt automatisch, wenn Sie sterben – nicht jedoch, wenn Ihr Chef stirbt oder Ihr Unternehmen pleite geht. Dann tritt sein Erbe oder Nachfolger in den Vertrag ein.
Ihr Arbeitgeber – oder stellvertretend Ihr formaler Vorgesetzter – hat dabei ein so genanntes Weisungs- und Direktionsrecht. Er kann also bestimmen, wie und wo im Betrieb er Sie einsetzen möchte. Und Sie sind verpflichtet, diesen Anweisungen Folge zu leisten
Will Ihr Arbeitgeber sich die Möglichkeit offenhalten, Sie flexibel im Betrieb einzusetzen, würde er die Stellenbeschreibung im Vertrag so weit wie möglich fassen.Ihr Arbeitgeber kann Sie auch nicht an jedem beliebigen Ort im In- und Ausland einsetzen. Eine Versetzung in eine andere Stadt oder in einen anderen Staat ist nur möglich, wenn Ihr Arbeitsvertrag diese Möglichkeit vorsieht. Wurde Ihr Einsatzort genau beschrieben, haben Sie gute Chancen, sich gegen einen Ortswechsel zu wehren.
Grundsätzlich haben Sie das Recht, eine angestellte oder selbstständige Nebentätigkeit auszuüben. Die meisten Arbeitsverträge fordern, dass Sie die Zustimmung dafür einholen.
Manche Beschäftigungen verbieten sich aber auch so schon von selbst, und zwar wenn Sie dadurch
Natürlich müssen Sie die vereinbarte Arbeitszeit einhalten und die Anforderungen Ihres Arbeitgebers an Pünktlichkeit erfüllen.
Wenn Sie Mehrarbeit vergütet bekommen, müssen Sie die entsprechenden Stunden nachweisen können.