14.08.2009

Das sind Ihre wichtigsten Pflichten

Als Arbeitnehmer leisten Sie Arbeit gegen Entgelt. In diesem Rahmen haben Sie zahlreiche Pflichten zu erfüllen.

Basis für die in Ihrem Arbeitsverhältnis geltenden Regeln sind

  • Ihr Arbeitsvertrag,
  • gesetzliche Regelungen,
  • gegebenenfalls ein Tarifvertrag oder
  • eine Betriebsvereinbarung.

Ihre Hauptpflicht ist es, die vereinbarte Arbeit zu leisten oder die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen – und das möglichst ohne Fehler beziehungsweise mit einem brauchbaren Arbeitsergebnis. Nach bestem Können. Dafür haben Sie Anspruch darauf, Lohn von Ihrem Arbeitgeber pünktlich und ohne Abzüge zu bekommen.

1. Sie müssen Ihre Leistungsfähigkeit ausschöpfen

Im Gegensatz zum Werkvertragsrecht – den bekommen in der Regel vor allem freie Mitarbeiter oder Unternehmer, also Selbstständige beispielsweise für ein umfangreicheres Projekt oder die längerfristige Abwicklung bestimmter Tätigkeiten – kennt das Arbeitsvertragsrecht keine Gewährleistungsvorschriften. Sie schulden Ihrem Arbeitgeber also Ihre Dienste, nicht aber einen konkreten Arbeitserfolg. Im Streitfall würden Richter wohl Ihre so genannte individuelle Normalleistung als Maßstab heranziehen, um zu entscheiden, ob Sie Ihre Pflicht erfüllt haben.

Achtung: Ihr Arbeitsvertrag fordert von Ihnen, dass Sie Ihre Fähigkeiten und Kräfte angemessen einsetzen. Sie dürfen Ihre Arbeitskraft nicht bewusst zurückhalten, brauchen aber umgekehrt auch keinen Raubbau mit Ihren Kräften zu betreiben, indem Sie sich ständig verausgaben und überfordern. Im Gegenteil: Über eine Überforderung müssen Sie Ihren Arbeitgeber per Überlastungsanzeige informieren.

2. Sie müssen den Einsatz persönlich erbringen

Sie dürfen keinen Stellvertreter zur Arbeit schicken und sind im Krankheitsfall nicht verpflichtet, Ersatz zu stellen. Das Beschäftigungsverhältnis erlischt automatisch, wenn Sie sterben – nicht jedoch, wenn Ihr Chef stirbt oder Ihr Unternehmen pleite geht. Dann tritt sein Erbe oder Nachfolger in den Vertrag ein.

Ihr Arbeitgeber – oder stellvertretend Ihr formaler Vorgesetzter – hat dabei ein so genanntes Weisungs- und Direktionsrecht. Er kann also bestimmen, wie und wo im Betrieb er Sie einsetzen möchte. Und Sie sind verpflichtet, diesen Anweisungen Folge zu leisten

Grenzen für das Weisungs- und Direktionsrecht

Will Ihr Arbeitgeber sich die Möglichkeit offenhalten, Sie flexibel im Betrieb einzusetzen, würde er die Stellenbeschreibung im Vertrag so weit wie möglich fassen.Ihr Arbeitgeber kann Sie auch nicht an jedem beliebigen Ort im In- und Ausland einsetzen. Eine Versetzung in eine andere Stadt oder in einen anderen Staat ist nur möglich, wenn Ihr Arbeitsvertrag diese Möglichkeit vorsieht. Wurde Ihr Einsatzort genau beschrieben, haben Sie gute Chancen, sich gegen einen Ortswechsel zu wehren.

Faustregel: Je weniger im Vertrag zur Tätigkeit des Arbeitnehmers steht, desto mehr Freiheit hat Ihr Chef. Natürlich muss Ihr Arbeitgeber etwa bei der Zuweisung einer anderen Tätigkeit oder eines anderen Arbeitsplatzes stets die Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen sowie auch die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats beachten.
Achtung: Die Möglichkeit der Änderungskündigung steht Ihrem Arbeitgeber grundsätzlich offen.

Sie dürfen Nebentätigkeiten ausüben – aber nicht alle

Grundsätzlich haben Sie das Recht, eine angestellte oder selbstständige Nebentätigkeit auszuüben. Die meisten Arbeitsverträge fordern, dass Sie die Zustimmung dafür einholen.

Manche Beschäftigungen verbieten sich aber auch so schon von selbst, und zwar wenn Sie dadurch

  • auf unlautere Art und Weise mit Ihrem Arbeitgeber konkurrieren würden,
  • die vereinbarte Arbeitsleistung nicht oder nicht mehr ausreichend erbringen können, weil Sie die Nebentätigkeit zu sehr beansprucht oder
  • die nach der Arbeitszeitordnung zulässige Höchstarbeitszeit insgesamt überschreiten. Alle Beschäftigungszeiten – inklusive selbstständiger Tätigkeit – werden hier zusammengezählt.

Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit verstehen sich von selbst

Natürlich müssen Sie die vereinbarte Arbeitszeit einhalten und die Anforderungen Ihres Arbeitgebers an Pünktlichkeit erfüllen.
Wenn Sie Mehrarbeit vergütet bekommen, müssen Sie die entsprechenden Stunden nachweisen können.

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