Wissen Sie überhaupt was ein Dienstspind ist? Es handelt sich hierbei um einen Schrank, in den Arbeitnehmer ihre Kleidung hängen können. Und in Hessen reicht hierbei ein Spind von 1,75 m Höhe, 1 m Breite und 0,46 m Tiefe aus, um die Dienstkleidung eines Ordnungspolizisten ordnungsgemäß zu bewahren. So heißt es ausdrücklich im Amtsdeutsch des LAG Hessen, Urteil vom 31.05.2011, Az.: 19 Sa 1753/10.
Das LAG fand keinen Anspruchsgrund für einen größeren Schrank. Der Arbeitnehmer muss seine Dienstkleidungsstücke auch nicht vollzählig und im gebrauchsfertigen Zustand in seinem Dienstspind aufbewahren. Uniformjacken und Mützen könne er schließlich auch an der Garderobe aufhängen. Und für Wertsachen habe er noch ein abschließbares Wertschließfach. Damit zog es dem Arbeitnehmer einen Strich durch die Rechnung. Dieser wollte nämlich die Dienstkleidung nicht zu Hause aufbewahren und sein Dienstspind war ihm zu klein.
Und wissen Sie, woraus die Dienstkleidung eines Ordnungspolizisten einer nordhessischen Stadt besteht? Hier die Auflösung:
Ich stelle mir hier nur die Frage, wie der Ordnungspolizist mit nur 2 Hemden auskommen kann? Aber mehr passen ja auch in keinem Fall in seinen Spind…