04.06.2010

Der Sicherheitsbeauftragte – was ist das eigentlich?

Ein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten und mit Sitz in Deutschland hat einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Dabei ist der Betriebs- und auch Personalrat zu beteiligen. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben oder Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch im Unternehmen bestellt werden, die weniger Mitarbeiter beschäftigen.  
Die Sicherheitsbeauftragten haben den Arbeitgeber bei der Durchführung der Maßnahme zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Insbesondere müssen Sie sich vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstung überzeugen. Auch haben Sie andere Arbeitnehmer auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen. Der Sicherheitsbeauftragte soll nicht gleichzeitig der Vorgesetzte sein.

Verwechseln dürfen Sie den Sicherheitsbeauftragten nicht mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Ihr Arbeitgeber hat (zusätzlich) Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, soweit dies erforderlich ist. Auch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Gleiches gilt für Betriebsärzte, die die Aufgabe haben, den Arbeitgeber im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung zu unterstützen. Betriebsärzte dürfen nur solche Personen werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihn übertragenen Aufgaben erforderlicher arbeitsmedizinischer Fachkunde verfügen.

Also: Unterscheiden Sie Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.

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