27.01.2010

E-Mails am Arbeitsplatz

Heute habe ich gleich zwei Anfragen zu E-Mails am Arbeitsplatz erhalten. Da sie sich beide mit dem gleichen Thema beschäftigen, möchte ich sie gemeinsam beantworten.

1. Frage: „Hallo, mein Chef liest bei jeder Gelegenheit meine Geschäftsmails und hat diese sogar schon mit meinem Absender beantwortet. Auch die noch nicht gelesenen Mails, die abends und am Wochenende kommen, werden regelmäßig geöffnet und gelesen. Heute habe ich die Mails aus 2009 archiviert, was mir gleich Ärger eingebracht hat. Mein Chef hat mir das verboten, da er dann die Mails aus der letzten Woche nicht mehr lesen könne. Wie weit darf das eigentlich gehen? Muss ich mir alles gefallen lassen oder wie kann ich das unterbinden? Wie ist das eigentlich mit rein privaten Mails?“ 
2. Frage: „Ich habe von meinem Chef einen kleineren Auftrag erhalten. Ein paar Minuten später ging die E-Mail an einen freiberuflichen Programmierer raus. Darauf sagte mein Chef zu mir: `Ich habe eben die E-Mail gelesen, schreibe bitte künftig etwas höflicher.` Darf er meinen Schriftverkehr einfach so mitlesen?“

Antwort: Es kommt darauf an, ob es sich um private oder geschäftliche E-Mails handelt. Ob Sie überhaupt private E-Mails versenden dürfen, hängt von der betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelung bei Ihnen ab. Dürfen Sie keine privaten E-Mails versenden, darf Ihr Chef, wenn er trotzdem eine private Meldung findet, diese nicht lesen. Gleichwohl kann er Sie natürlich abmahnen und im Wiederholungsfall unter Umständen Ihnen auch kündigen.

Bei betrieblichen E-Mails gilt aber was ganz anderes. Diese darf Ihr Chef oder auch andere Kollegen grundsätzlich lesen. Sie sind als Betroffene nicht schutzwürdig.

Deshalb kann der Chef auch verbieten, E-Mails zu archivieren (Direktionsrecht) oder Sie anzuweisen, in einer höflicheren Form zu schreiben.

Fazit: Bei E-Mails gilt letztendlich nichts anderes als für sonstige Korrespondenz. Geschäftliche Briefe dürfen gelesen werden, private Post nicht.

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