29.09.2016

Ergonomische Computermaus: Wer übernimmt die Anschaffungskosten?

Viele Arbeitnehmer verbringen den Großteil ihrer Arbeitszeit am Computer. Entsprechend wichtig ist ergonomisches Arbeitsequipment, um möglichen Haltungsschäden vorzubeugen. Doch die Anschaffung einer ergonomischen Computermaus wird nur in speziellen Fällen übernommen.

Das lange Sitzen vorm Computer und die monotonen Bewegungsabläufe können bei Fehlbelastung langfristig Schäden verursachen, die schlimmstenfalls starke Schmerzen hervorrufen oder sogar zur Arbeitsunfähigkeit führen. Ein empfindlicher, oft betroffener Punkt sind die Sehnenscheiden, die bei der Verwendung einer Computermaus oder eines Trackpads kontinuierlich beansprucht werden. Bei Überbelastung des Handgelenks kann es zu einer Sehnenscheidenentzündung kommen. Geht diese in ein RSI-Syndrom (Repetitive Strain Injury) über, umgangssprachlich auch „Mausarm“ genannt, wird die Entzündung chronisch und kann nicht mehr vollständig geheilt werden.

Herkömmliche Computermäuse können auf Dauer zum sogenannten Mausarm führen. Doch wer übernimmt die Anschaffungskosten für ergonomische Computermäuse? Bild: pixabay.com © markusspiske (CC0 1.0)

Arbeitsschutzgesetz: Diese Pflichten hat der Arbeitgeber
Das Arbeitsschutzgesetz nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht, für die Arbeitsfähigkeit seiner Mitarbeiter Sorge zu tragen. Er ist demnach verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Unfällen vorzubeugen und andere körperliche und psychische Schädigungen von seinen Angestellten abzuwenden. Darunter fallen auch ergonomische Büromöbel wie höhenverstellbare Tische und Bürostühle – nicht jedoch die technische Ausstattung. Obwohl ergonomische Kriterien für Computermäuse existieren (verständlich dargelegt in diesem Artikel des Herstellers BakkerElkhuizen), ist in den gesetzlichen Grundlagen nicht explizit festgehalten, welche Geräte als ergonomisch gelten. Es gibt demnach keine gesetzliche Verpflichtung, als ergonomisch ausgewiesene technische Geräte bereitzustellen.

Viele vorbildliche Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern dennoch in Eigeninitiative ergonomisches Arbeitsgerät zur Verfügung. Wie sich an zahlreichen Stellenanzeigen ablesen lässt, ist die Ausstattung des Arbeitsplatzes zu einem wichtigen Faktor im Employer Branding geworden, der von Arbeitnehmern aktiv erfragt und eingefordert wird. Im Zweifelsfall lohnt es sich, einfach beim Arbeitgeber nachzufragen – schließlich ist es auch in seinem Interesse, die Einsatzfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten und krankheitsbedingte Ausfälle zu verhindern.

Ergonomische Maus auf Rezept?
Denn leider gibt es eine ergonomische Maus auch nicht einfach auf Rezept. Der Grund: Der Mausarm ist keine anerkannte Berufskrankheit. Daher übernehmen weder gesetzliche noch private Krankenkassen Kosten, die der medizinischen Vorsorge des RSI-Syndrom dienen.

Kostenübernahme im Rahmen der Rehabilitation
Zusammengefasst ist die Übernahme der Kosten für eine ergonomische Maus nur in einem speziellen Fall möglich: Dann nämlich, wenn ein körperlicher Schaden bereits eingetreten ist. Gesetzliche Grundlage dieser Option sind die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“, kurz LTA. Fällt ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen im Jahr krankheits- oder unfallbedingt aus, sieht die Regelung besondere Maßnahmen zur Rehabilitation vor. Ziel ist es, die Wiederaufnahme der Arbeit zu ermöglichen, den Arbeitsplatz zu schützen und eine dauerhafte Berufsunfähigkeit zu verhindern. Diese Maßnahmen sind in der Regel ein guter Ansatzpunkt, um ebenfalls eine ergonomische Maus zu beantragen, innbesondere wenn ein RSI-Syndrom vorliegt – durchaus aber auch, wenn dies nicht der Fall ist.

An welchen Kostenträger ist der Antrag zu richten?
Welche Institution die Kosten für eine ergonomische Maus übernimmt, richtet sich nach dem beruflichen Status des Arbeitnehmers:

  • Für Arbeitnehmer mit mehr als 15 abgeschlossenen Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist (bis auf wenige Ausnahmefälle) die Rentenversicherung zuständig
  • Für Arbeitnehmer mit weniger als 15 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung übernimmt das Arbeitsamt die Erstattung der Kosten
  • Für Studierende und Beamte sind die Landeswohlfahrtsverbände zuständig

Wichtig: Bei einem Antrag auf Kostenübernahme einer ergonomischen Maus ist darauf zu achten, dass der Antrag noch vor der Anschaffung gestellt wird. Bereits getätigte Ausgaben können nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.

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