Unglaublich, was es alles gibt: Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat hatten für ein Unternehmen, das Fluggastkontrollen durchführt, verschiedene Regelungen vereinbart, so unter anderem
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat all diese Dinge für wirksam gehalten (Beschluss vom 18.08.2010, Az.: 3 TaBV 15/10, veröffentlicht am 12.01.2011)!
Als unwirksam hat es dagegen diese beiden Regelungen angesehen:
Letztere beiden Dinge seien unverhältnismäßige Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts. Alles andere dient dem Schutz der vom Arbeitgeber gestellten Dienstkleidung und einem ordentlichen Erscheinungsbild der Arbeitnehmer.
Na denn: Der Arbeitgeber darf sich immer weiter in das Privatleben der Arbeitnehmer einmischen. Was halten Sie davon? Ist es wirklich Aufgabe des Arbeitgebers, das Tragen von BHs und Unterhemden vorzuschreiben? Was meinen Sie dazu?