09.02.2010

Firmen- Handy – Sie müssen nicht stets erreichbar sein!

Schon häufiger habe ich Fragen zu Firmen-Handys erhalten. Offensichtlich wollen immer mehr Arbeitgeber die jederzeitige Erreichbarkeit Ihrer Mitarbeiter durchsetzen. Machen Sie damit Schluss!

Hier eine konkrete Frage: „Ich habe von meinem Chef ein Handy erhalten. Jetzt verlangt er, dass ich es ständig bei mir trage. Über dieses Handy bekomme ich sogar mitgeteilt, wann ich am nächsten Tag zum Dienst erscheinen soll. Manchmal bekomme ich eine SMS erst mitten in der Nacht. Ist das zulässig?"  

Das ist Ihr Recht: Sie müssen nicht ständig erreichbar sein. Haben Sie Feierabend und keine Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienste, können Sie Ihr Handy ruhig ausschalten. Niemand kann Sie dazu zwingen, ständig erreichbar zu sein.

Außerdem haben Sie auch ein Recht auf festgelegte Arbeitszeiten. Falls Ihnen Ihr Chef erst mitten in der Nacht mitteilt, wann Sie zu arbeiten haben, liegt meines Erachtens eine Arbeit auf Abruf vor. Das ist in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geregelt. Ist die Dauer Ihrer täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt, muss Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsleistung mindestens für 3 aufeinanderfolgende Stunden in Anspruch nehmen.

Wichtig: Sie sind nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Lage der Arbeitszeit jeweils mindestens 4 Tage im Voraus mitteilt. Andernfalls brauchen Sie gar nicht erst zur Arbeit zu erscheinen und bekommen trotzdem ihr Geld.

Also: Lassen Sie sich durch Telefonanrufe nicht terrorisieren!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Schwerbehinderte Bewerber müssen bei Stellenbesetzungen berücksichtigt werden

Wird bei Ihnen im Betrieb eine Stelle neu ausgeschrieben, dann muss Ihr Arbeitgeber prüfen, ob er diese Stelle mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzen kann. Er muss hierzu frühzeitig Kontakt mit der Agentur für Arbeit... Mehr lesen

23.10.2017
Wegen Zugausfall zu spät zur Arbeit – das darf Ihr Chef

In der letzten Woche fegte das Sturmtief Xynthia über Deutschland hinweg. Der gesamte Bahnverkehr war in vielen Teilen Deutschlands eingeschränkt oder komplett eingestellt. Viele Arbeitnehmer, deren Arbeitszeiten besonders früh... Mehr lesen