16.08.2011

Fristlose Kündigung bei Verlassen des Arbeitsplatzes

Verlassen Sie auch gelegentlich einmal Ihren Arbeitsplatz ohne sich abzumelden und auszustempeln? Vorsicht! Schnell kann das zu einer Kündigung führen: Arbeitszeitbetrug! Das kann im Einzelfall sogar zu einer fristlosen Kündigung führen.  
In aller Regel ist jedoch zuvor gerade bei kleineren Verstößen eine Abmahnung erforderlich. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, wie ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 24.11.2010, Az.: 8 Sa 492/10, zeigt.

In dem Fall hatte ein seit fast 10 Jahren beschäftigter Fluglotse entgegen seinen Eintragungen an 5 Nächten seinen Arbeitsplatz, die Towerkanzel, länger als 2 Stunden verlassen und die Pausen einmal um 20 Minuten, einmal um 45 Minuten und zweimal um etwa 1 Stunde überzogen.

Daraufhin kündigte seine  Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis und der Fluglotse klagte dagegen. Das LAG gab jedoch der Arbeitgeberin Recht. Für die Beschäftigung eines Fluglotsen sei das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit unabdingbar. Die Pflichtverletzung sei hier so gravierend, dass eine vorherige Abmahnung überflüssig gewesen sei. Letztendlich habe der Fluglotse die Sicherheit des Luftverkehrs akut gefährdet. Dem Fluglotsen sei klar gewesen, dass seine Arbeitgeberin die Vertragsverstöße keinesfalls hinnehmen würde.

Also
: Kommt es auf eine besondere Zuverlässigkeit an, kann eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung bei Verlassen des Arbeitsplatzes sofort möglich sein. Passen Sie also auf!

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